Berufungsverhandlung: Streit um „Likör ohne Ei“ kommt vors Oberlandesgericht
Ein Unternehmer gibt seinem Likör ohne Ei den Namen „Likör ohne Ei“.
Dagegen zog ein Spirituosenverband vor das Landgericht und verlor.
Nun wird die Berufung verhandelt.
Darf ein Likör, der kein Ei enthält, auch so heißen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch (10.00 Uhr) das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einer Berufungsverhandlung.
Das Landgericht Kiel hatte im Oktober 2025 entschieden, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ nicht gegen EU-Recht verstoße und nicht irreführend sei.
Es handele sich nicht um eine unzulässige „vereinnahmende Anspielung“, sondern lediglich um eine „abgrenzende Anspielung“.
Gegen das Urteil ging der Schutzverband der Spirituosen-Industrie in Berufung, die jetzt verhandelt wird.
Der Verband hatte einen kleinen Produzenten aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg verklagt, der den „Likör ohne Ei“ produziert. (Az.: 6 U 49/25)
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.