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Prozess um Missbrauchslügen: Missbrauchskomplex um Josephine R. - Ex-Partnerin verurteilt

Stern ·
Prozess um Missbrauchslügen: Missbrauchskomplex um Josephine R. - Ex-Partnerin verurteilt

Mit Lügen im Missbrauchskomplex um Josephine R. bringt eine Frau erst sich selbst und dann zwei weitere Menschen unschuldig in Haft.

Jahre später räumt sie alles ein und wird dafür erneut verurteilt.

Für Lügen und Falschaussagen im Missbrauchskomplex um Josephine R. ist eine Frau aus Salzgitter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Die Angeklagte habe ohne Zweifel Schuld auf sich geladen, sagte der Richter am Amtsgericht Braunschweig.

Die 32-Jährige hatte nach einem falschen Geständnis selbst vier Jahre in Haft gesessen und mit ihren Lügen vor Gericht ein Paar für fast zwei Jahre zu Unrecht ins Gefängnis gebracht.

Die von ihr geschilderten massiven sexuellen Übergriffe habe es nicht gegeben, ließ sie ihren Anwalt erklären. „Was ich über sie gesagt habe, war falsch“, sagte die 32-Jährige den beiden zu Unrecht Verurteilten, die als Nebenkläger im Saal saßen.

Der Angeklagten wurde aktuellen Verfahren schwere Freiheitsberaubung mit falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage vorgeworfen.

Falsches Geständnis brachte Urteil mit mehr als sechs Jahren Haft Der Fall ist als Missbrauchskomplex um Josephine R. bundesweit bekanntgeworden, weil Missbrauchslügen und Fehlurteile seit Jahren die Justiz beschäftigen.

Zunächst war die Angeklagte selbst wegen eines falschen Geständnisses zu angeblichem Missbrauch und anderen Gewalttaten an ihrer Ex-Freundin Josephine R. zu sechs Jahren und fünf Monaten verurteilt worden.

Nach diesem ersten Prozess rückten aber weitere schwere Missbrauchsvorwürfe des vermeintlichen Opfers Josephine R. gegen die eigene Mutter und den Stiefvater in den Fokus.

Die Mutter wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13,5 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Der Partner bekam neun Jahre und sechs Monate Haft.

Eltern 684 Tage zu Unrecht in Haft Fast ein Jahr nach diesem zweiten Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) den Schuldspruch auf.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt war auch öffentlich klar, dass es starke Zweifel an der Glaubwürdigkeit der beiden Frauen gab.

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