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Kultur

Krankenhausversorgung: Kabinett billigt Krankenhausreform in Schleswig-Holstein

Stern ·
Krankenhausversorgung: Kabinett billigt Krankenhausreform in Schleswig-Holstein

Künftig sollen neue Versorgungsregionen und Qualitätskriterien die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein prägen.

Was der Gesetzentwurf vorsieht.

Die geplante Krankenhausreform in Schleswig-Holstein hat das Kabinett passiert.

Die schwarz-grüne Landesregierung stimmte dem Entwurf des Gesetzes zur Reform der Krankenhausversorgung zu, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.

Bundesvorgaben würden damit in Landesrecht übertragen, sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU).

Das sei die rechtliche Basis für einen neuen Krankenhausplan.

Freie Krankenhauswahl für Patienten bleibt erhalten Künftig plant das Land nach Angaben der Ministerin mit sechs Versorgungsregionen.

Die orientierten sich nicht nur an geografischen Grenzen oder Verwaltungsgrenzen, sondern auch an den tatsächlichen Patientenströmen.

So umfasst die Versorgungsregion Süd-West etwa die Kreise Pinneberg und Steinburg sowie Norderstedt, das als viertgrößte Stadt des Landes zum Kreis Segeberg gehört.

Im Mittelpunkt stehe dabei das Klinikum Itzehoe.

Patienten haben laut von der Decken aber auch nach Umsetzung der Krankenhausreform die freie Wahl eines Krankenhauses.

Die Krankenhausreform sieht vor, dass Kliniken Leistungen ab 2027 nur noch anbieten und abrechnen dürfen, wenn sie die jeweiligen Qualitätskriterien erfüllen, etwa in Bezug auf Personal, Ausstattung und Fallzahlen.

Landtag wird sich mit Gesetzentwurf beschäftigen Neu geregelt wird nach Angaben der Ministerin, dass die Krankenhausplanung künftig anhand von Leistungsgruppen erfolgt, die ausschlaggebend für die Angebote der Kliniken sein werden.

Da die psychiatrischen Fachgebiete nicht von der Bundesreform umfasst sind, werden außerdem Rechtsgrundlagen für die Einführung landeseigener psychiatrischer Leistungsgruppen sowie deren Zuweisungsverfahren geschaffen.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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