Rechtsstreit: Recht auf Ganztagsschule: Kommunen prüfen Verfassungsklage
Der Bund entscheidet, die Kommunen müssen zahlen - das wollen die Städte und Gemeinden bei der Finanzierung des neuen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung nicht klaglos hinnehmen.
In NRW brodelt es.
Im Streit um die Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen erwägen mehrere Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Verfassungsklage.
Der Städtetag und seine Mitglieder prüften die Option sorgfältig, teilte ein Sprecher des kommunalen Spitzenverbands auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit.
Auch der Städte- und Gemeindebund befindet sich darüber in der Abstimmung.
Hintergrund des juristischen Streits ist ein vom Bund im Sozialgesetzbuch festgeschriebener Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung seit dem 1.
August 2026.
Der gilt zuerst für alle Erstklässler und wird jährlich erweitert.
Gemeinden zielen auf juristische Grauzone Der Bund kann allerdings an die Kommunen keine Aufgaben direkt delegieren.
Auf Landesebene wiederum fehlt eine verbindliche Umsetzungsregelung für NRW .
Die Kommunen beklagen daher eine rechtliche Grauzone und fordern von der schwarz-grünen Landesregierung, das im Koalitionsvertrag versprochene Ausführungsgesetz endlich zu beschließen.
15 Kommunen und Gemeinden hatten deswegen im Frühjahr bereits Feststellungsklagen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben.
Das Gericht sehe sich allerdings nicht zuständig, sondern gehe von einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit aus, wie eine Sprecherin mitteilte.
Zumindest die Städte Krefeld und Düsseldorf wollen dennoch an ihrer Klage festhalten und den Rechtsweg ausschöpfen. „Wir nehmen die Klage nicht zurück“, sagte Krefelds Stadtdirektor Markus Schön auf dpa-Anfrage.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.