Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
Klare Zuständigkeit für die Bundespolizei und ein bundesweites Netz zur Echtzeit-Erkennung unbemannter Fluggeräte: Die Grünen fordern weitreichende Maßnahmen zur Abwehr von Drohnen.
Nach zahlreichen Vorfällen mit bewaffneten und unbewaffneten Flugkörpern in Deutschland verlangt die Grünen-Bundestagsfraktion in einem Gesetzentwurf, der der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag, zudem einen Drohnengipfel im Kanzleramt.
Immer wieder beschäftigen Vorfälle mit unbemannten Flugkörpern die Sicherheitsbehörden.
Zuletzt war Anfang August auf dem Flughafen Leipzig im Sicherheitsbereich des Frachtbetriebs eine mit Sprengstoff beladene Drohne entdeckt worden.
Dass sie nicht detonierte, war offenbar nur dem Zufall zu verdanken, denn der Zünder war defekt.
In ihrer Nähe befanden sich mehrere ukrainische Frachtflugzeuge.
Der Flughafen gilt als Umschlagplatz für militärische Hilfslieferungen für die Ukraine im Krieg gegen Russland .
Der jüngste Angriff zeige, dass „eine zukunftsfähige Sicherheitspolitik“ Drohnen nicht allein mit Blick auf militärische Einsatzfelder, „sondern zwingend auch als real existierende Bedrohung der inneren Sicherheit in den Blick nehmen“ müsse, betonen die Grünen. „Die Gefahr geht dabei sowohl von bewaffneten als auch unbewaffneten Drohnen aus." Der untere Luftraum sei nicht an Ländergrenzen gebunden und könne „nur durch ein bundeseinheitliches Vorgehen effektiv geschützt werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den zuerst der „Tagesspiegel“ berichtet hatte.
Die dafür notwendigen Kompetenzen sehe das Verfassungsrecht bereits vor.
Durch eine Übertragung der Aufgabe auf die Bundespolizei werde sichergestellt, „dass eine starke Behörde jederzeit den Überblick hat und die Verantwortung trägt“.
Für ein wirksames Schutzkonzept müssten die zuständigen Stellen „in Echtzeit“ Zugriff auf ein Lagebild haben, fordern die Grünen.
Dieses müsse an kritischen Standorten sämtliche Flugobjekte abbilden und erkennen können, ob ein Objekt berechtigt ist, sich innerhalb eines bestimmten Flugraums zu bewegen.
In einem zweiten Schritt müssten dann „unbekannte oder unberechtigte Flugobjekte abgewehrt“ werden.
Die Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Flughäfen oder Energie-Anlagen sollten zudem selbst Drohnen abwehren dürfen.
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