23. Verhandlungstag: Fall Fabian: Vernehmungsvideo macht Widersprüche deutlich
Im Prozess um den getöteten Fabian verweigert die Angeklagte die Befragung.
Trotz Einspruchs der Verteidiger befragt das Gericht eine Zeugin und zeigt ein Vernehmungsvideo.
Widersprüche tauchen auf.
Im Prozess um den getöteten Jungen Fabian musste die Verteidigung am 23.
Prozesstag einen Rückschlag hinnehmen.
Trotz ihres Widerspruchs begutachtete das Gericht das Video der ersten Vernehmung der Angeklagten kurz nach dem Auffinden der Leiche im Oktober vergangenen Jahres.
Dabei wurde die Widersprüchlichkeit ihrer Aussagen demonstriert.
Die Videoshow rief auch im Publikum teilweise emotionale Reaktionen hervor.
Bei der im Gericht gezeigten stundenlangen Vernehmung hatte die Angeklagte zunächst behauptet, den ermordeten Fabian am 14.
Oktober 2025 zufällig bei einem Spaziergang mit einer Freundin entdeckt zu haben. „Das Problem ist: Ich kann nicht lügen“, sagte sie an einer Stelle.
Als die Polizei sie kurz danach mit der Aussage ihrer Freundin konfrontierte, dass der Fund nicht zufällig gewesen sei, änderte sie überraschend schnell ihre Stellungnahme. „Ich wollte eine Person rauslassen“, räumte sie ein.
Demnach hatte sie schon in der Nacht zum 13.
Oktober bei einer Suche mit einem Freund etwas entdeckt, aber nicht genau gewusst, was es ist.
Der Freund habe ihr gesagt, es handle sich um eine verbrannte Puppe und habe sie gebeten, erst am folgenden Tag die Polizei zu verständigen.
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