Prozesse: BGH hebt Urteil zu tödlichem Messerstich in Kleingarten auf
Ende 2025 ist ein Mann wegen Totschlags an einem Pächter in einer Hamburger Kleingartenanlage zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.
Nun hat der BGH das Urteil aufgehoben.
Der Fall um einen tödlichen Messerstich in einer Kleingartenanlage in Hamburg-Jenfeld im April 2025 muss erneut verhandelt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Hamburger Landgerichts aufgehoben, wie das Gericht mitteilte.
Die Kammer habe nicht ausreichend geprüft, ob der Angeklagte aus Notwehr gehandelt hat oder nicht.
Das Landgericht hatte den zum Zeitpunkt der Verkündung 42 Jahre alten Mann Anfang Dezember wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt.
Dagegen hatte er Revision eingelegt.
Der BGH hat ihm nun recht gegeben.
Der Fall geht damit erneut ans Landgericht in Hamburg und muss vor einer anderen Kammer komplett neu verhandelt werden.
Worum geht es in dem Fall? Dem tödlichen Angriff Mitte April dieses Jahres war ein heftiger Streit zwischen den beiden Männern vorangegangen.
Nach Einbrüchen in die Lauben der Kleingartenkolonie in Hamburg-Jenfeld hatte der Angeklagte das spätere Opfer der Taten beschuldigt.
An dem Abend wollte er seinen eigentlich guten Bekannten nochmals damit konfrontieren.
Deshalb hatte er den 46-Jährigen in mehreren Sprachnachrichten mit Gewalt gedroht, wenn er nicht schnell in die Gartenanlage komme.
Opfer und Täter waren betrunken Zuvor hatte der Angeklagte am Osterfeuer und bei einem Bekannten in der Laube viel Alkohol getrunken.
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