Früheres Bürgergeld: So viel dürfen Grundsicherungs-Empfänger hinzuverdienen
Die neue Grundsicherung lässt Spielraum für Hinzuverdienste.
Doch wie hoch sind die Freibeträge – und was bleibt übrig? Ein Rechenbeispiel zeigt es.
563 Euro sind der Regelbedarf der neuen Grundsicherung für eine alleinstehende Person.
Reicht ihr dieser Satz nicht, kann sie weitere Zuschüsse beantragen (eine Auflistung der möglichen Anträge finden Sie hier) – oder zusätzlich arbeiten und einen Teil des Einkommens behalten.
Damit sich Arbeit auch für Grundsicherungsgeld-Empfänger finanziell lohnt, wird nicht der gesamte Verdienst auf die Leistung angerechnet. „Freibeträge stellen sicher, dass Erwerbstätige über ein höheres Haushaltseinkommen verfügen als nicht erwerbstätige Personen“, sagt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales .
Neue Grundsicherung: Freibeträge für den Hinzuverdienst Mit der Reform zum 1.
Juli 2026 wurde das Bürgergeld vom Grundsicherungsgeld abgelöst.
Die Regeln zum Hinzuverdienst und zu Freibeträgen bleiben dabei im Grundsatz bestehen.
So werden die ersten 100 Euro des Einkommens nicht auf die neue Grundsicherung angerechnet.
Für höhere Einkommen gelten weitere gestaffelte Freibeträge: Von einem Bruttoeinkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben dem Grundsicherungsgeld-Empfänger zusätzlich 20 Prozent, zwischen 520 Euro und 1000 Euro 30 Prozent sowie zwischen 1000 Euro und 1200 Euro weitere 10 Prozent.
Wer ein minderjähriges Kind hat, für den gilt die höhere Grenze bis 1500 Euro.
Beispiel: Wie viel bleibt bei einem Verdienst von 900 Euro übrig? Ein Beispiel: Ein Grundsicherungsgeld-Empfänger verdient neben seinem Regelbedarf zusätzlich 900 Euro.
Davon bleibt ihm ein Freibetrag von insgesamt 298 Euro, der sich wie folgt zusammensetzt: Davon bleiben frei: 100 Euro Von 100 bis 520 Euro = 420 Euro Von diesen 420 Euro bleiben zusätzlich 20 Prozent: 84 Euro Von 520 bis 900 Euro = 380 Euro Von diesen 380 Euro bleiben weitere 30 Prozent frei: 114 Euro Zusammen bleiben anrechnungsfrei: 298 Euro Der Freibetrag von 298 Euro wird vom erzielten Nettoeinkommen abgezogen und damit nicht bei der Feststellung der Höhe des Bürgergeldes berücksichtigt.
Das bedeutet: Von einem Bruttolohn von 900 Euro bleiben ungefähr 720 Euro netto (je nach Steuerklasse und Abgaben).
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.