Altersvorsorge: So können sich Rentner mit der Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurückholen
Endlich in Rente – jetzt fällt auch die lästige Steuerklärung weg? Leider nein, die muss in den meisten Fällen weiter abgegeben werden.
Die gute Nachricht: Sie kann sich lohnen! Viele Menschen, die Rente beziehen, zahlen mehr Steuern als nötig.
Auch im Ruhestand lassen sich nämlich zahlreiche Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen – und wer die richtigen Posten einträgt und Belege sammelt, kann womöglich einiges an Geld zurückbekommen.
Man muss nur ein paar Dinge beachten.
Wer unsicher ist, welche Möglichkeiten bestehen, kann sich kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung informieren.
Bereits im Haushalt können Rentner Steuern sparen: Falls jemand Dienstleister für den Hausputz, Gartenarbeiten, Hausmeister- und Winterdienste oder Tierbetreuung beschäftigt oder zu Hause ein Notrufsystem nutzt, können jährlich bis zu 20.000 Euro berücksichtigt werden.
Davon werden 20 Prozent, maximal 4000 Euro, direkt von der Steuer abgezogen.
Bei Handwerkerleistungen sind ebenfalls 20 Prozent absetzbar, höchstens bis zu 6000 Euro, also maximal 1200 Euro Steuerersparnis.
Voraussetzung: Die Rechnung muss überwiesen werden – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Trotz Rente können Sie Geld vom Finanzamt bekommen Auch Kontoführungsgebühren für das Konto, auf das die Rente eingeht, können pauschal mit 16 Euro ohne Nachweis berücksichtigt werden.
Ebenso Sonderausgaben wie Versicherungen, denn Rentner zahlen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Ohne eigene Angaben setzt das Finanzamt hier lediglich einen Pauschbetrag von 36 Euro an.
Dieser wird aber in der Realität durch Versicherungsbeiträge meist schnell überschritten.
Zu den möglichen Angaben gehören unter anderem Kfz-Versicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Zahnzusatzversicherung, Kirchensteuer, Kosten aus einem Versorgungsausgleich, Spenden oder Beiträge für Parteien.
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