Anwältin klärt auf - Gibt es Mietminderung, wenn es zu Hause spukt?
Seltsame Geräusche, flackerndes Licht oder Türen, die scheinbar von allein zufallen, können die eigene Wohnung schnell unheimlich wirken lassen. Doch rechtfertigt vermeintlicher Spuk eine Mietminderung? Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt, ob Übernatürliches wirklich zu geringerer Miete führen kann. Fass mir den Artikel zusammen
Das Gefühl, dass es in der Wohnung spukt, genügt nicht für eine Mietminderung. „Voraussetzung für eine Mietminderung ist grundsätzlich, dass die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung durch einen Mangel tatsächlich beeinträchtigt wird“, erklärt Mutschke gegenüber myHOMEBOOK.
Hinter vermeintlich paranormalen Ereignissen können allerdings reale Probleme stecken: Geräusche aus der Heizungsanlage, Zugluft, defekte Türen oder eine fehlerhafte Elektrik können Mietmängel darstellen. Ob und wie stark die Miete gemindert werden darf, hängt davon ab, wie stark und wie oft der Mangel stört.
Ein ungutes Gefühl allein genügt vor Gericht ebenfalls nicht. „Allein das subjektive Empfinden des Mieters reicht nicht aus“, betont Mutschke. Wiederkehrende Störungen sollten deshalb etwa mit einem Lärmprotokoll dokumentiert werden. Auch Zeugen können helfen, die Vorkommnisse zu belegen. Wie führe ich ein Lärmprotokoll bei Mietminderung?
Ein früherer Todesfall oder ein Verbrechen in der Wohnung muss Mietinteressenten grundsätzlich nicht ungefragt mitgeteilt werden. Das bestätigte auch das Amtsgericht München im Fall einer Doppelhaushälfte , in der knapp zwei Jahre zuvor eine Frau getötet worden war. Wer allerdings ausdrücklich nach der Vorgeschichte fragt, darf vom Vermieter nicht bewusst falsch informiert werden.
Anders ist es, wenn frühere Ereignisse noch Gerüche, Verschmutzungen oder Schäden hinterlassen haben. Solche Folgen können rechtlich zählen. Einen deutschen Mietprozess , in dem tatsächlich über Geisterspuk als Mietmangel entschieden wurde, kennt Mutschke nicht. Was sollte ich als Nächstes lesen?
Für Mieter bleibt am Ende eine wenig übersinnliche Erkenntnis. Entscheidend ist nicht der vermeintliche Geist, sondern ein konkreter, nachweisbarer Mangel.
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