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Blitzer-Urteil - BGH erschwert Einspruch gegen Bußgeldbescheide

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Blitzer-Urteil - BGH erschwert Einspruch gegen Bußgeldbescheide

Einmal kurz nicht auf den Tacho geschaut, schon blitzt es – und einige Wochen später steckt der Bußgeldbescheid im Briefkasten. Wer glaubt, dass bei der Messung etwas nicht stimmt, kann dagegen Einspruch einlegen und den Blitzer überprüfen lassen. Doch genau dabei macht der Bundesgerichtshof (BGH) es Autofahrern jetzt schwerer. Denn auch wenn ein Blitzer bei einer standardisierten Messung keine Rohmessdaten speichert, kann das Ergebnis trotzdem als Beweis gelten.

Auslöser ist ein Fall aus dem Saarland. Dort wurde ein Autofahrer im Januar 2023 außerhalb einer Ortschaft geblitzt. Erlaubt waren 100 km/h, nach Abzug der Toleranz war der Mann 35 km/h zu schnell. Das Amtsgericht St. Ingbert verhängte dafür ein Bußgeld von 250 Euro.

Gemessen wurde mit einem mobilen Blitzer vom Typ PoliScan FM1 des Herstellers Vitronic. Das Gerät war geeicht und wurde laut Gericht von einem geschulten Messbeamten nach den Vorgaben des Herstellers eingesetzt. Der Haken: Das Gerät speichert keine Rohmessdaten.

Vor Gericht wurde genau das zum Knackpunkt. Rohmessdaten entstehen während der Messung und können später dabei helfen, den gemessenen Wert technisch zu überprüfen. Werden sie nicht gespeichert, kann auch die Verteidigung später nicht mehr darauf zugreifen.

Das Saarländische Oberlandesgericht sah darin ein Problem und wollte die Verurteilung aufheben. Weil andere Gerichte die Sache anders beurteilt hatten, musste schließlich der BGH entscheiden.

Die Karlsruher Richter machten am 2. Juli 2026 ( Az. 4 StR 235/25 ) klar: Bei einer standardisierten Messung – also einer Messung nach festen, anerkannten Vorgaben – verstößt das Fehlen der Rohmessdaten nicht automatisch gegen das Recht auf ein faires Verfahren. Die Messung darf deshalb trotzdem vor Gericht verwendet werden.

Für Autofahrer bedeutet das: Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist weiterhin möglich. Nur mit fehlenden Rohmessdaten kommen sie aber nicht weiter. Sind Messdaten vorhanden, haben Betroffene grundsätzlich das Recht, sie für ihre Verteidigung einzusehen.

Was der Blitzer gar nicht erst gespeichert hat, muss nach dem BGH -Urteil allerdings auch später nicht bereitgestellt werden. Wer die Messung anfechten will, braucht deshalb konkrete Hinweise darauf, dass beim Blitzen etwas schiefgelaufen ist – etwa dass das Gerät falsch bedient wurde oder das Foto einem falschen Fahrzeug zugeordnet ist.

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