Landtagswahl 2026: Wer darf in Mecklenburg-Vorpommern eigentlich wählen?
Das Recht, die Stimme bei einer Wahl einzusetzen, gilt als wertvolles Gut – selten wird es aberkannt.
Doch wer ist in Mecklenburg-Vorpommern zur Stimmabgabe berechtigt? Ist es selbstverständlich, dass jeder deutsche Staatsbürger wählen darf? Viele Menschen gehen automatisch von dieser Annahme aus.
Ganz so einfach lässt sich das jedoch nicht sagen.
Im Folgenden erklären wir ausführlich, wer bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2026 stimmberechtigt ist.
In MV wählen: Wer ist zur Stimmabgabe berechtigt? Geregelt wird das Wahlrecht durch das Landeswahlgesetz.
Demnach darf grundsätzlich jede Person ihre Stimme abgeben, die die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes besitzt, am Tag der Wahl bereits das 16.
Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern lebt oder sich dort gewöhnlich aufhält.
Besitzt jemand mehrere Wohnsitze, zählt ausschließlich der Hauptwohnsitz.
Damit gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den Bundesländern, in denen bereits 16-Jährige an die Wahlurne dürfen.
Selbst ohne festen Wohnsitz kann man wahlberechtigt sein, sofern die sonstigen Bedingungen erfüllt sind.
In diesem Fall muss die Eintragung ins Wählerverzeichnis jedoch eigenständig beantragt werden – und zwar bei der Gemeinde, in der man sich üblicherweise aufhält.
Spätestens am 21.
Tag vor dem Wahltermin muss dieser Antrag eingereicht werden.
Erforderlich sind dabei ein Lichtbildausweis sowie eine glaubhafte Versicherung, dass der Lebensmittelpunkt in Mecklenburg-Vorpommern liegt.
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