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Verbraucherzentrale warnt - Betrüger verschicken gefälschte Knöllchen per Mail

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Verbraucherzentrale warnt - Betrüger verschicken gefälschte Knöllchen per Mail

Ein Lichtblitz am Straßenrand – und schon wächst die Unsicherheit: War das eine Radarfalle? Droht eine Strafe? Nicht immer bemerken Autofahrer, wenn sie bei Verkehrsverstößen erwischt werden. Genau diese Verunsicherung nutzen Betrüger derzeit schamlos aus: Mit gefälschten Bußgeldbescheiden wollen sie Autofahrern Geld und Daten abluchsen, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. BILD erklärt, wie Sie Fake-Knöllchen erkennen und sich schützen können!

So funktioniert die Betrugsmasche: Unter dem offiziell klingenden Betreff „Wichtige Verwaltungsmitteilung Deutschland“ verschicken die Täter die gefälschten E-Mails . Sie geben dabei vor, im Namen eines offiziellen Bundesportals zu handeln. Die Behauptung in der Nachricht: Eine Bußgeldforderung habe sich wegen ignorierter Mahnungen bereits erhöht.

Um das Geld einzutreiben, verlinken die Betrüger auf gefälschte Websites. Doch Vorsicht! „Deutsche Behörden verschicken Bußgeldbescheide niemals per E-Mail, sondern ausschließlich per Post“, erklärt Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.

Zusätzlich fies: Die Kriminellen machen Zeitdruck. In den gefälschten Mails geben sie den Empfängern nur 24 Stunden Zeit, um die Schulden zu begleichen. Um zu einer schnellen Bezahlung zu motivieren, locken die Betrüger mit einem angeblichen Rabatt. Wer dagegen nicht sofort zahlt, dem würden weitere Aufschläge drohen.

„Willkürliche Aufschläge oder gar 24-Stunden-Express-Rabatte, wie in den gefälschten E-Mails suggeriert, existieren im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht nicht“, stellt Leier klar. In anderen europäischen Ländern wie Spanien bekommen Frühzahler dagegen einen Strafrabatt – nicht so in Deutschland. Auch andere Details in der E-Mail sollten Empfänger stutzig machen: Eine unprofessionelle Absenderadresse, die anonyme Anrede „Sehr geehrter Nutzer“ sowie der Aufruf, das Geld über eine verlinkte Website zu zahlen, sind deutliche Alarmzeichen.

Empfänger einer solchen E-Mail sollten keinesfalls darauf antworten, auf die verlinkte Seite klicken oder Zahlungen leisten. Wer unsicher ist, ob eine tatsächliche Forderung vorliegt, sollte direkt mit der jeweiligen Behörde Kontakt aufnehmen. Wichtig: Keine Kontaktdaten oder Webadressen aus der verdächtigen Nachricht nutzen – sonst tappt man erneut in die Falle der Betrüger.

Ein echter Bußgeldbescheid lässt sich anhand klarer Merkmale identifizieren: Der Bescheid stammt immer von einer örtlichen oder zentralen Bußgeldstelle oder Verwaltungsbehörde der Bundesländer. „Neben der ausschließlichen Zustellung per Post enthält das Schreiben die vollständigen persönlichen Daten des Empfängers sowie Angaben zum Verstoß – darunter das Kfz-Kennzeichen, der genaue Tatort, die Tatzeit und Hinweise auf Beweismittel wie ein Messbild oder Messdaten“, erklärt Leier.

Zusätzlich enthält ein amtlicher Bescheid stets ein konkretes Aktenzeichen, die Bankverbindung der zuständigen Behörde und eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis auf die zweiwöchige Einspruchsfrist.

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