Weinregeln: Neue Qualitätspyramide für deutsche Weine
Der 2026er-Jahrgang gilt wegen des Hitzesommers als vielversprechend.
Und die Winzer müssen sich an neue Regeln halten.
Mit dem Jahrgang 2026 ist in Deutschland eine neue Qualitätspyramide Pflicht. „Die neue Qualitätseinteilung wurde bereits im Jahr 2021 im Rahmen einer Weinrechtsänderung beschlossen, bis zum 2025er-Jahrgang galt jedoch noch eine Übergangsfrist“, sagt der Sprecher des Deutschen Weininstituts (DWI), Ernst Büscher.
Was sich jetzt ändert: Was g.g.A. und g.U. bedeutet Die neue Qualitätspyramide basiert auf dem gleichen Prinzip wie in romanischen Ländern.
Für die Qualität ist die Herkunft der Trauben entscheidend. „Dabei gilt der Grundsatz: Je enger die Herkunft, desto höher die zu erwartende Qualität“, erläutert Büscher .
Die Herkunft bezieht sich einmal auf die 26 gesetzlich definierten Landweingebiete.
Sie gelten als „Region mit geschützten geografischen Angaben“ (g.g.A.).
Zum anderen geht es um die Qualitätswein-Anbaugebiete.
Sie haben den qualitativ höheren Status g.U. für „geschützte Ursprungsbezeichnung“.
Sie müssen zu 100 Prozent aus einem der 13 deutschen Weinanbaugebiete kommen.
Vierstufige Pyramide Innerhalb der g.U.-Weine gibt es eine vierstufige Pyramide.
Auch dabei geht es um die Herkunft.
Die Basis bilden Weine, deren Trauben aus dem gesamten Anbaugebiet stammen können.
Auf der nächsten Stufe stehen die „Regionenweine“, etwa aus einem definierten Bereich eines Anbaugebiets wie dem Kaiserstuhl oder aus einer früheren Großlage.
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