Justiz: Berufungsprozess gegen Maja T.: Anklage fordert längere Haft
Im Berufungsprozess gegen Maja T. fordert die Staatsanwaltschaft mehr als 13 Jahre Haft und eine Verschärfung des Strafvollzugs.
Die Verteidigung hält dagegen und zweifelt die Beweise an.
Siebe Monate nach der Verurteilung von Maja T. zu acht Jahren Haft hat in Budapest das Berufungsverfahren begonnen.
Die non-binäre Person aus Jena, die der linken Szene zugerechnet wird, war im Februar in erster Instanz wegen schwerer tätlicher Angriffe mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft verlangt nun eine Verschärfung der Strafe, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert.
Die vorgeworfenen Taten stehen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktivitäten einer deutschen Antifa -Gruppierung, gegen deren Mitglieder inzwischen auch in Deutschland Urteile gesprochen wurden.
Mit dem rechtskräftigen Berufungsurteil für Maja T. wird am 30.
September gerechnet.
Staatsanwaltschaft verlangt Verschärfung der Strafe Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Erhöhung der Haftstrafe für Maja T. auf mehr als 13 Jahre; der Strafrahmen für die angeklagten Taten liegt zwischen 2 und 24 Jahren.
Genau benannte die Anklage das verlangte Strafmaß nicht - dies entspreche der in Ungarn üblichen Praxis, erklärten Experten.
Außerdem verlangte die Anklage eine Verschärfung des Strafvollzugs: Maja T. solle ihre Haft nicht in einem Gefängnis, sonders in einem sogenannten Zuchthaus verbüßen.
Zuchthaus bedeutet in Ungarn weniger Bewegungsfreiheit innerhalb der Strafvollzugsanstalt sowie eine Erschwerung der vorzeitigen Entlassung.
Der Staatsanwalt beanstandete, dass das Gericht in der ersten Instanz nicht anerkannt habe, dass die tatverdächtige Person mögliche lebensgefährliche Verletzungen ihrer Opfer billigend in Kauf genommen habe.
Verteidigung zweifelt Beweise an und plädiert auf Freispruch Der Verteidiger machte geltend, dass die Identifizierung von Maja T. auf den Straßenüberwachungsvideos vom Tatort nicht eindeutig sei.
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