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Urteil am Landgericht Bremen: „Blutbad im Schlafzimmer“: Versuchter Mord im Rotlichtmilieu

Stern ·
Urteil am Landgericht Bremen: „Blutbad im Schlafzimmer“: Versuchter Mord im Rotlichtmilieu

Ein Paar kämpft ums Überleben, Zeugen widersprechen sich und Angeklagte lachen im Gericht.

Wie ein Fall aus dem Rotlichtmilieu die Justiz vor Rätsel stellt - und zu welchem Urteil das Gericht kommt.

Ein Machtkampf im Bremer Rotlichtmilieu eskaliert: Ein Vater und sein Sohn haben mit einem Messer auf drei Menschen eingestochen und müssen dafür jahrelang ins Gefängnis. „Es wurde ein regelrechtes Blutbad im Schlafzimmer der Geschädigten angerichtet“, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Landgericht Bremen verurteilte den 40-Jährigen zu 13 Jahren Haft, den 23-Jährigen zu elfeinhalb Jahren Haft.

Das Urteil unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags ist noch nicht rechtskräftig.

Langes Verfahren, lügende Zeugen Damit endet vorerst ein langwieriges Verfahren.

Eigentlich sollte das Urteil schon im März fallen, doch der Fall gestaltete sich kompliziert.

Angeklagte, Opfer und Zeugen verstrickten sich vor Gericht in widersprüchliche Aussagen. „Einige Zeugen haben hier mit Sicherheit die Unwahrheit gesagt“, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Angeklagten störten die Verhandlung immer wieder mit „Gelache und Gefeixe“, wie der Vorsitzende Richter kritisierte. „Man hatte fast den Eindruck, man hatte hier eine gute Zeit zusammen.“ Sie hätten keine Reue gezeigt, obwohl die Opfer nur mit Glück überlebt hätten.

Wie der Konflikt im Rotlichtmilieu eskaliert sein soll Am Ende musste das Gericht die Tat so gut es geht mit Indizien wie Chats und DNA -Spuren rekonstruieren: Der Konflikt im Rotlichtmilieu schwelte demnach schon länger und eskalierte schließlich im Juli 2025.

Die Angeklagten sollen nachts zum Wohnhaus der Opfer gefahren sein, nach einigen Beleidigungen und Drohungen jedoch wieder abgezogen sein.

Nach dem Konsum von zwei Flaschen Wodka, Bier und möglicherweise Kokain sollen die Bulgaren später einen zweiten Anlauf gewagt haben.

Nach Überzeugung des Gerichts drangen Vater und Sohn bewaffnet in die Wohnung der Opfer ein.

Sie sollen den schlafenden Mann in seinem Bett überrascht, auf ihn eingeprügelt und mit einem Messer auf seinen Oberkörper eingestochen haben.

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