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Corona: Bundesgerichthof schaut sich Spahns Maskendeals an – worum es geht

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Corona: Bundesgerichthof schaut sich Spahns Maskendeals an – worum es geht

Zu Beginn der Corona-Pandemie bot der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Händlern 4,50 Euro pro Maske, nahm aber nicht allen Händlern die Ware ab.

War das rechtens? Seit Jahren streiten Händler mit dem Bund über die Bezahlung von Schutzmasken, die zu Beginn der Corona-Pandemie bestellt wurden.

Das Bundesgesundheitsministerium bot in einem umstrittenen Verfahren viel Geld für die Lieferung von FFP2- und OP-Masken an.

Die Händler beschafften große Mengen – und blieben am Ende teils auf den Masken und Kosten sitzen.

Jetzt nimmt der Bundesgerichtshof (BGH) den Milliarden-Streit unter die Lupe.

Zu Beginn der Corona-Pandemie waren Schutzausrüstung wie Masken knapp.

Das Gesundheitsministerium führte daher im Frühjahr 2020 unter Leitung des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) ein sogenanntes Open-House-Verfahren durch.

Jeder, der wollte, konnte dem Bund für 4,50 Euro netto pro Stück FFP2-Masken verkaufen.

Im Rückblick war das ein stattlicher Preis.

Jens Spahn und die Milliarden für Corona-Masken Es nahmen viel mehr Firmen an dem Verfahren teil als erwartet.

Bei einem großen Teil der Ware verweigerte der Bund später die Annahme und trat von den Verträgen zurück.

Zahlreiche Händler zogen daraufhin vor Gericht.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind noch rund 90 Verfahren gegen den Bund anhängig.

Insgesamt gehe es dabei um 2,3 Milliarden Euro.

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