Für geplante Swinger-Party im Rathaus - Stadtrat lädt zum Gruppensex-Training
Mannheim/Berlin – Nackte Tatsachen in Mannheim: Der Plan für eine Sex-Party im Rathaus nimmt allmählich Fahrt auf! Bei Stadtrat Julien Ferrat (35, „Die Mannheimer“) haben sich die ersten Interessenten für Gruppensex in den ehrwürdigen Hallen der Kommunalpolitik gemeldet. Der Ex-Linke hatte mit seiner Idee, Bürgerbeteiligung mal besonders hautnah umzusetzen, Furore gemacht. Nur nicht bei der Mannheimer Stadtverwaltung.
Die körperbetonte Party soll nicht in einem abgelegenen Etablissement, sondern „idealerweise im Rathaus, notfalls in privaten Räumlichkeiten“ stattfinden. Motto: „Ein FKK -Swinger-Paradies für Mannheim“. Jetzt gab Julien Ferrat die ersten Details bekannt.
In einer Pressemitteilung erklärt Ferrat: „Es haben sich bei mir sowohl bekannte Gesichter als auch völlig Unbekannte gemeldet. Insgesamt waren es rund 50 Interessenten, die mich per E-Mail oder Social Media kontaktiert haben. Nun gilt es, herauszufiltern, wer davon ernsthaftes Interesse hat“, so der Stadtrat. Auch der nächste Schritt steht fest: „Diejenigen, die persönlich noch nicht bekannt sind, werden nun zum verbindlichen Gruppensex -Training geladen.“
Ferrat, der sich als „Politiker zum Anfassen“ begreift, ist sich sicher: „Gruppensex mit dem Stadtrat dürfte das Nonplusultra an Bürgernähe sein.“
Die Idee ist nicht neu: Bereits im Sommer 2025 lud er zu einer „politischen Bildungsfahrt“ in den französischen Küstenort Cap d’Agde ein, eines der bekanntesten Swingerzentren Europas.
In seinem Konzeptpapier errechnet Ferrat zweistellige Millionengewinne für die Stadtkasse: „Der Betrieb des FKK-Swinger-Paradieses in Mannheim sollte über eine städtische GmbH erfolgen. Der Fokus sollte auf wetterunabhängige Aktivitäten gerichtet sein ( Swingerklubs , Nachtklubs, Boutiquen). Um einen Hype entstehen zu lassen und die Nachfrage zu bündeln, sollte das FKK-Swinger-Paradies zunächst nur an 100 Tagen geöffnet sein.“
Die Stadtverwaltung reagiert zurückhaltend. Es bestünden „erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit und Durchführbarkeit der Pläne“.
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