Prozesse: Fall Osman Kavala: Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei
Bereits vor gut sieben Jahren hatte der Gerichtshof in Straßburg die Freilassung des türkischen Kulturförderers Kavala gefordert.
Nun stellt das Gericht weitere Menschenrechtsverletzungen fest.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen des Strafprozesses und der Inhaftierung des türkischen Intellektuellen Osman Kavala verurteilt.
Die Straßburger Richterinnen und Richter kamen zu dem Schluss, dass das Land Kavala mundtot machen wolle und forderten wegen der gravierenden Menschenrechtsverletzungen die sofortige Freilassung des Aktivisten.
Demnach ist seine Verurteilung als ungültig zu betrachten.
Unter anderem sei Kavalas Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden und es gebe in dem Fall begründete Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Gerichte.
Menschenrechtsaktivist bekam lebenslange Haftstrafe Kavala sitzt seit 2017 im Hochsicherheitsgefängnis Silivri und war im April 2022 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Umsturzversuchs im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten im Jahr 2013 verurteilt worden.
Das Urteil hatte international scharfe Kritik hervorgerufen.
Die Richterinnen und Richter befanden, dass der Menschenrechtsaktivist lediglich Gebrauch von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung gemacht habe.
Genau diese Rechte seien durch eine willkürliche Auslegung eines türkischen Gesetzes und die daraus resultierende Verurteilung nicht geachtet worden.
Nach Ansicht des EGMR verstößt die Türkei zudem gegen das Verbot einer unmenschlichen Behandlung, da Kavala keine reale Aussicht auf Freilassung oder eine gesetzliche Überprüfung seiner lebenslangen Haftstrafe habe.
EGMR urteilte bereits 2019 gegen die Türkei Bereits in einem Urteil von Dezember 2019 hatte der Straßburger Gerichtshof Menschenrechtsverletzungen festgestellt und damals die sofortige Freilassung Kavalas aus der Untersuchungshaft gefordert.
Ankara kam dem nicht nach.
In seiner neuen Beschwerde bezieht sich der Kulturförderer auf die Zeit nach dem ersten Urteil von 2019 und wehrt sich gegen die Haft, das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren und seine Verurteilung.
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