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Landtag und Regierung: CDU zieht Klage zu Antwortpflichten der Regierung zurück

Stern ·
Landtag und Regierung: CDU zieht Klage zu Antwortpflichten der Regierung zurück

Der Antrag vor dem Verfassungsgerichtshof wurde zu Oppositionszeiten gestellt.

Dass die Unionsfraktion ihn zurückgenommen hat, begründet sie mit einer Zusage der nun CDU-geführten Regierung.

Die rheinland-pfälzische CDU -Fraktion hat einen noch zu Oppositionszeiten beim Verfassungsgerichtshof (VGH) des Landes eingereichten Antrag zu Auskunftspflichten der Landesregierung zurückgenommen.

Dies sei bereits im Juni dieses Jahres geschehen, teilte eine Fraktionssprecherin auf Anfrage mit.

Einige Tage später sei das Verfahren vom VGH eingestellt worden.

Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.

Ende 2025 hatte die CDU-Fraktion der damaligen Ampelregierung vorgeworfen, immer wieder parlamentarische Anfragen aus Sicht der Unionsfraktion unzureichend zu beantworten. „Nur, wenn Fragen angemessen und öffentlich beantwortet werden können, ist Kontrolle wirksam“, sagte damals Fraktionsvize und Justiziar Helmut Martin, inzwischen Justizminister in der schwarz-roten Koalition.

Was die Landesverfassung vorgibt Die Landesverfassung legt fest, dass eine Regierung auf parlamentarische Anfragen der Landtagsopposition antworten muss.

Dazu gehören beispielsweise sogenannte kleine und große Anfragen, die innerhalb bestimmter Fristen beantwortet werden müssen.

Die CDU-Fraktion war damals unter anderem damit nicht zufrieden, dass die Regierung eine große Anfrage 2021 zur Einstellungs- und Beförderungspraxis in der Staatskanzlei und in Ministerien teils nur in nicht-öffentlicher Sitzung des Landtags -Innenausschusses beantwortet hatte - unter anderem mit dem Verweis auf Datenschutz.

So liefen Fragen und Antworten quasi ins Leere, Wählerinnen und Wähler erführen nichts von etwaigen Missständen, war die Argumentation.

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes Als Grund für die Rücknahme des Antrags nennt die CDU-Fraktion jetzt eine mündliche Zusage der neuen unionsgeführten Landesregierung, ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags vom Dezember 2023 künftig zum Maßstab des Handelns bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen zu machen.

In dem Gutachten mit dem Titel „Die Antwortpflicht der Landesregierung auf parlamentarische Anfragen im Spannungsverhältnis zum Datenschutz“ heißt es unter anderem: „Eine vollständige Ablehnung der Antworterteilung darf erst als letztes Mittel herangezogen werden.“ Entscheidend sei, dass die Regierung kollidierende Schutzgüter im Rahmen einer Abwägungsentscheidung im jeweils konkreten Fall in einen angemessenen Ausgleich bringe.

Die Regierung sei im Grundsatz verpflichtet, parlamentarische Anfragen uneingeschränkt zu beantworten – und zwar auch dann, wenn solche Anfragen in großer Zahl und mit umfangreicher Thematik eingebracht werden.

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