Landgericht Verden: Fatale Fehler einer Hebamme - Prozess um Tod eines Babys
Die Schwangere hat extreme Schmerzen, der Geburtsvorgang stockt.
Trotzdem hält die Hebamme am Plan für eine Hausgeburt fest.
Mehr als elf Jahre nach dem Tod eines Babys beginnt ein weiterer Prozess.
Nach dem Tod eines ungeborenen Babys im Rahmen einer Hausgeburt steht eine frühere Hebamme erneut vor dem Landgericht Verden.
Die inzwischen 64-Jährige wurde im Jahr 2024 wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Nach einer Revision der Verteidigung bestätigte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch, entschied aber, dass das Strafmaß in einem neuen Verfahren geklärt werden muss.
Demnach steht fest, dass die Frau für den Tod des kleinen Mädchens im Januar 2015 verantwortlich ist.
Nach dem jüngsten Urteil hielt die Hebamme an dem Plan für eine Hausgeburt fest, obwohl es der Mutter und dem ungeborenen Kind zunehmend schlechter ging.
Mehrfach verstieß die Hebamme gegen medizinische Standards und überwachte Mutter, Baby und den Geburtsvorgang nicht ordentlich.
Das Kind starb an einer Sauerstoffunterversorgung. „Das ist kein übliches Verfahren“, sagte der Vorsitzende Richter und verwies zum Prozessauftakt darauf, dass es in dem Prozess nur um das Strafmaß geht.
Die Schuldfrage sei geklärt. „Ich weiß, ich habe Schuld“, sagte die Angeklagte.
Frau hatte tagelang extreme Schmerzen Die Mutter des totgeborenen Babys, die im Prozess Zeugin und Nebenklägerin ist, schilderte unter Tränen ihre Erlebnisse.
Demnach überzeugte die Hebamme das Paar, dass eine Hausgeburt in ihrem Fall sicher sei.
Da beide nicht Auto fahren konnten und das nächste Krankenhaus weiter weg war, hätten sie sich für diese Option entschieden, berichtete die Frau. „Wären wir besser informiert gewesen, hätten wir das nie getan.“ Die Frau war nach eigenen Angaben damals 39 Jahre alt, rauchte, war übergewichtig, hatte Herzrhythmusstörungen und Wassereinlagerungen.
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