Zahngold von Toten geklaut: „Besonders grotesk“ - Bestatter plünderte jahrelang Tote
Die Vorwürfe hatten für Entsetzen gesorgt.
Ein Bestatter missbrauchte seine Stellung über Jahre - und muss nun in Haft.
Im Gerichtssaal kommen dem 63-Jährigen mehrfach die Tränen.
Der ehemalige Bestatter wird vom Amtsgericht Freiburg zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Schilderungen der Staatsanwaltschaft sowie sein Geständnis geben Einblick in ein Berufsleben, das über viele Jahre hinweg ein zweites, verborgenes Gesicht hatte.
Das Urteil lautet auf Störung der Totenruhe in mindestens 250 Fällen, in 50 Fällen zudem in Tateinheit mit Diebstahl.
Ebenfalls angeklagt und zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde die 41 Jahre alte Ehefrau des Mannes, wegen Beihilfe.
Der Mann und die Frau leben getrennt und in Scheidung.
Zähne aus Gebissen gebrochen Der 63-Jährige war bis Ende Oktober 2024 Bestatter beim Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Freiburg.
Bei Einäscherungsdiensten war er demnach früh am Morgen oft allein mit den Toten.
Dort, so die Anklage, brach er ihnen etwa Goldzähne und Zähne mit Goldfüllungen, teils mit grober Gewalt und Werkzeugen aus den Gebissen.
Später bearbeitete er die Zähne daheim in seiner Werkstatt, um das Gold zu entnehmen.
Dort fanden die Ermittler nach Angaben des Gerichts später große Mengen an Zähnen und Zahnresten, oft noch mit Geweberückständen.
Der 63-Jährige habe auch „besonders grotesk“ verschlossene Särge geöffnet, um nach Goldteilen zu suchen.
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