Oberverwaltungsgericht NRW: OVG: Keine Freigabe von eingefrorenem Vermögen für Hotel
Ein Geschäftsmann soll Gelder für Irans Machtapparat verschoben haben.
Konten eines Nobelhotel-Betreibers bei Frankfurt wurden eingefroren.
Laut OVG können sie nicht vorzeitig freigegeben werden.
Es ist ein kompliziertes Verfahren, das mit EU-Sanktionen, einem iranischen Geschäftsmann, Geld für den iranischen Machtapparat und einem derzeit im Insolvenzverfahren steckenden Nobelhotel nahe Frankfurt zu tun hat: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat die Freigabe von eingefrorenen Geldern zur Fortführung des Hotelbetriebs abgelehnt.
Es bestehe die Gefahr, dass die eingefrorenen Vermögenswerte am Ende doch iranischen Funktionären zufließen könnten, hieß es am Dienstag beim OVG.
Der vorläufige Insolvenzverwalter der Hotel-Betreibergesellschaft, der die Freigabe beantragt hatte, musste in Münster eine Niederlage einstecken.
Kölner Zentralstelle hatte EU -Sanktionen durchgesetzt Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (Köln) hatte laut OVG-Mitteilung Konten der insolventen Betreibergesellschaft des ehemaligen Hilton-Hotels Gravenbruch in Neu-Isenburg sichergestellt und damit eine EU-Verordnung umgesetzt, mit der die Gelder eingefroren wurden.
Grund war demnach die Annahme, dass die Hotel-Betreibergesellschaft von einer Person kontrolliert wird, die auf der EU-Sanktionsliste steht.
Medienberichten wie der „tagesschau“ zufolge handelt es sich um einen iranischen Geschäftsmann.
Nach OVG-Angaben steht diese Person im Verdacht, über ein Firmennetzwerk ausländische Bankkanäle zu nutzen, „um Gelder aus dem iranischen Ölsektor, der eine wichtige Finanzierungsquelle für das iranische Militär und die Islamischen Revolutionsgarde darstellt, ins Ausland zu transferieren.“ Der Insolvenzverwalter hatte im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln argumentiert, dass ihm - und nicht der sanktionierten Person - die Befugnis über das Vermögen zustehe.
Mit dem Geld wolle er den Betrieb fortführen und die Beschäftigten für August bezahlen.
Er forderte die vorläufige Freigabe des Geldes, noch bevor das VG in einem laufenden Eilverfahren darüber entscheidet - und scheiterte damit zuerst vor dem Kölner Gericht und nun auch vor dem OVG in Münster.
Begründung des Oberverwaltungsgerichts Laut OVG-Entscheidung besteht bei einer Vermögensfreigabe eine erhebliche Gefahr, dass noch vor der Kölner VG-Entscheidung über den Eilantrag diese Mittel „zumindest mittelbar der sanktionierten Person zufließen“.
Oder aber, dass es zu „verschleierten Vermögensverschiebungen“ kommt.
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