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Kultur

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe prüft Klage zu Steuervorteilen für Firmenerben

Stern ·
Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe prüft Klage zu Steuervorteilen für Firmenerben

Erben von Betriebsvermögen profitieren in Deutschland von umfangreichen Steuerprivilegien.

In Karlsruhe geht es nun um die Frage, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Am Bundesverfassungsgericht stehen die Vorteile für Betriebserben bei der Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand.

Die Frage nach der gleichmäßigen Belastung von Steuerpflichtigen - gerade durch die Erbschaftsteuer - berühre „das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen in unserem Land in hervorgehobener Weise“, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe .

Dem stünden Sorgen um die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Unternehmen und um den Erhalt der Arbeitsplätze ihrer Beschäftigten gegenüber, so Harbarth .

Das werfe schwierige politische Fragen auf, die aber nicht Gegenstand des hiesigen Verfahrens seien. „In diesem geht es ausschließlich um die Frage der Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Normen“, betonte der Vorsitzende des Ersten Senats.

Am höchsten deutschen Gericht klagt ein Mann, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen erbte - und eben kein steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen .

Die Karlsruher Richterinnen und Richter sollen klären, ob ihn die unterschiedlichen Steuerregelungen verfassungswidrig benachteiligen.

Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Kühnert : Bedarfsprüfung „lädt zum Armrechnen ein“ Das Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuergesetz sieht für Firmenerben verschiedene Begünstigungen vor.

Unter anderem kann die Steuer für großes Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro erlassen werden, wenn der Erwerber nachweist, dass er die Steuer privat nicht zahlen kann.

Die Kritik ist oft, dass sich Erben vorher „arm“ rechneten, um die Steuer zu umgehen.

Der frühere SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert, der heute bei der Bürgerbewegung Finanzwende arbeitet, sagte in Karlsruhe: „Die seit 2016 bestehende Verschonungsbedarfsprüfung lädt zum Armrechnen ein“.

Sie frage nicht mehr danach, was nötig ist, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu schützen, sondern nur, ob der Unternehmer liquide ist.

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