Berlin wählt: Keine politischen Bekenntnisse im Wahllokal erlaubt
Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus läuft.
Landeswahlleiter Bröchler sagt, was im Wahllokal erlaubt ist und was nicht.
Die Berliner Landeswahlleitung hat darauf hingewiesen, dass bei der Stimmabgabe im Wahllokal keine politischen Bekenntnisse erlaubt sind. „ Wahllokale sind kein Ort parteipolitischer Manifestationen“, sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler.
Das gelte im Übrigen nicht nur für Wählerinnen und Wähler, sondern auch für die Wahlhelfer im Wahllokal.
Als politische Manifestationen können etwa Äußerungen zugunsten einer Partei, aber auch Plakate, Kleidungsstücke, Aufkleber oder Symbole gewertet werden.
Betreffende können des Wahllokals verwiesen werden.
Wahlbeobachtung möglich Wie Bröchler ergänzte, hat jeder Bürger das Recht, dem Wahlgang und der späteren Stimmenauszählung als Wahlbeobachter beizuwohnen. „Öffentlichkeit ist ein wichtiges Wahlrechtsprinzip“, sagte er.
Beobachter dürfen auch kurze Nachfragen an Wahlhelfer stellen oder beim Auszählen selbst Strichlisten führen.
Auch Wahlbeobachter müssen demnach auf jegliche politische Bekenntnisse im Wahllokal verzichten.
Sie dürfen dort zudem die Abläufe, Ruhe und Ordnung nicht stören oder andere Anwesende nicht in längere Diskussionen verstricken.
Foto- und Videoaufnahmen sind nur mit Zustimmung des jeweiligen Wahlvorstands erlaubt, allerdings nicht bei Wahlunterlagen.
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