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Cybercrime: Cybergrooming: Ermittler warnen vor Massenphänomen im Netz

Stern ·
Cybercrime: Cybergrooming: Ermittler warnen vor Massenphänomen im Netz

Sie haben sexuelle Absichten und knüpfen Kontakte über Chats und Gaming-Plattformen: Wie Täter im Netz vorgehen, welche Hürden bei der Strafverfolgung bestehen und welche Maßnahmen Ermittler fordern.

In sozialen Netzwerken und auf Chat-Plattformen gaben sich die Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg als Minderjährige aus.

Schnell meldeten sich Männer, schrieben anzügliche Dinge oder verlangten Nacktaufnahmen.

Gegen zehn Tatverdächtige ermitteln das LKA und das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime -Zentrum (CCZ) Baden-Württemberg, wie sie im Sommer berichteten.

Es geht unter anderem um versuchten sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, Verbreitung pornografischer Inhalte und Besitz kinderpornografischer Inhalte.

Genannt wird das Phänomen Cybergrooming.

Worum geht es? Täter und Täterinnen bahnen über das Internet und Kommunikationstechnologien sexuelle Kontakte mit Kindern an.

Einen eigenen Tatbestand Cybergrooming gibt es nicht.

Seit 2021 ist aber die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar.

Wie gehen die Täter vor? Beispielsweise über Gaming -Plattformen oder soziale Netzwerke nehmen sie den Angaben nach Kontakt zu Minderjährigen auf und versuchen dann oft schnell, die Kommunikation in einen privaten oder geheimen Chat zu verlagern.

Teils geben sie sich zunächst selbst als minderjährig aus.

Manche bauen über längere Zeit Kontakt zum Opfer auf, wie Oberstaatsanwalt Mirko Heim vom CCZ sagt.

Andere kämen schnell zur Sache und forderten etwa Nacktaufnahmen oder Aufnahmen, die die Kinder bei sexuellen Handlungen zeigten.

Was weiß man über die Täter? Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in einer Analyse von gut 300 Strafverfahrensakten unter anderem herausgearbeitet, dass etwa sechs von zehn Tätern erwachsen sind (durchschnittlich 30 Jahre).

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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