Merz: Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch am Mittwoch im Kabinett
Das Bundeskabinett wird den Aktionsplan zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch in der kommenden Woche auf den Weg bringen.
In der nächsten Sitzung am Mittwoch komme der Plan auf die Kabinettsliste, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag in Berlin. „Damit unser Sozialstaat für die da ist, die ihn wirklich brauchen. und nicht für diejenigen, die ihn ausnutzen.“ Der Plan von Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD), der sich vor allem gegen Sozialleistungsmissbrauch durch EU-Bürger richtet, stieß bei Verbänden auf ein gemischtes Echo.
Deutschland sei ein Sozialstaat, den auch niemand in Frage stelle, sagte Merz bei einer CDU-Veranstaltung in Berlin. „Aber den Missbrauch, das Ausnutzen unseres Sozialstaates, auch durch Großfamilien, durch Clans, die nach Deutschland kommen mit dem Ziel, hier unsere Möglichkeiten auszuschöpfen“, das wolle die Bundesregierung beenden.
Der Stopp von Praktiken wie das Unterhalten von Schrottimmobilien mit „komischen Mietverträgen“ sowie Sozialleistungsmissbrauch und Scheinbeschäftigung sei „überfällig.
Wir hätten schon etwas früher machen sollen“, betonte Merz.
Bas hatte den Aktionsplan am Mittwoch vorgelegt.
Er richtet sich vor allem gegen Sozialleistungsmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten wie Bulgarien und Rumänien.
Dieser Missbrauch soll nun durch mehr Datenabgleich, schärfere Kontrollen und strengere Regeln erschwert werden.
Wenn der Aktionsplan noch im September vom Kabinett beschlossen wird, könnten die Regelungen zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Unionsfraktionsvize Günter Krings ( CDU ) stellte aber weitere Forderungen an die Bundesregierung.
Er forderte in der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) noch strengere Regelungen für die Auszahlung von Grundsicherung an Straftäter.
Der Aktionsplan sieht hier vor, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter keine Grundsicherung mehr bekommen, wenn sie sich dem Haftantritt entziehen.
Krings forderte den Entzug schon vor einer rechtskräftigen Verurteilung etwa für Menschen, „die per Haftbefehl gesucht werden und untergetaucht sind“.
Dasselbe müsse für ausreisepflichtige Migranten gelten, die untergetaucht sind. „Wer sich vor dem Rechtsstaat versteckt, sollte nicht vom Steuerzahler finanziert werden.“ Der Deutsche Landkreistag begrüßte das Vorhaben als wichtigen und überfälligen Schritt.
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