Ex-Trainer gegen Ex-Klub - Diese Klage könnte den deutschen Fußball verändern
Jetzt droht ein Rechtsstreit, der den deutschen Fußball erschüttern könnte.
Jagatic wurde bei Chemie bereits im Dezember 2024 gefeuert. Sein zuvor verlängerter Vertrag hat noch eine Gültigkeit bis 2027. Weil der Fußballlehrer bisher keinen neuen Verein gefunden hat, wird er weiterhin von Chemie bezahlt. Das ist so üblich, wenn sich beide Seiten nicht auf eine Abfindung einigen können. Unüblich ist, dass auch nach der Vertragslaufzeit Geld fließen soll. Rechtlicher Hintergrund ist, dass die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nur zulässig ist, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn zum Beispiel der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht oder die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt. Argumentiert werden soll nun so, dass bei den Vertragsverlängerungen von Jagatic (startete seine Tätigkeit im Januar 2019) jeweils kein Sachgrund für eine Befristung vorgelegen habe und folglich ein unbefristetes Vertragsverhältnis eingetreten sei.
Bisher gibt es keine Entscheidung durch das höchstrichterliche Bundesarbeitsgericht in dieser Frage. Das könnte sich jetzt ändern und für viele Fußballklubs zum Problem werden. Die BSG Chemie wird jedenfalls nicht klein beigeben. Vom Klub heißt es: „Aus Sicht der BSG Chemie Leipzig und zahlreicher anderer Fußballvereine gibt es für die Befristung eines Arbeitsvertrags zwischen Verein und Trainer – auch, wenn dieser schon lange im Verein beschäftigt ist – gute Gründe. Unter anderem, dass ein Trainer nur dann seiner Hauptaufgabe – nämlich seine Spieler zu Spitzenleistungen anzutreiben – nachkommen kann, wenn er über die dafür notwendige Motivationsfähigkeit gegenüber seinen Spielern verfügt.“
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