Kirche und AfD: AfD-Kandidatin verliert Job – Was sagt ein Arbeitsrechtler?
Darf eine Kandidatur für die AfD ein Kündigungsgrund sein? Der Fall von Martina Müller aus Niedersachsen sorgt für großen Wirbel.
Ein Experte erklärt, worauf es bei der juristischen Bewertung ankommt.
Nach der Kündigung wegen ihrer AfD -Kandidatur hat die ehemalige Hospizmitarbeiterin Martina Müller rechtliche Schritte eingeleitet. „Die Klageschrift ist auf den Weg gebracht“, sagte die 60-Jährige in einem Telefonat mit der Deutschen Presse-Agentur.
Sie gehe davon aus, dass die Kündigungsschutzklage zeitnah beim Arbeitsgericht Bremen eingereicht werde. „Es ist für mich Neuland.
Ich habe noch nie in meinem Leben geklagt.“ Müller arbeitete nach eigenen Angaben als Verwaltungsfachkraft in einem Hospiz der mission:lebenshaus gGmbH in Jever, einer Tochter des Vereins für Innere Mission in Bremen.
Bei der niedersächsischen Kommunalwahl tritt sie als AfD-Kandidatin für den Kreistag des Landkreises Friesland und den Gemeinderat Wangerland an.
Deshalb erhielt sie jüngst ihre Kündigung – nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Der Verein verwies in einer Stellungnahme darauf, dass Kirche und Diakonie für bestimmte Werte stünden.
Die aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation stehe in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie, hieß es.
Es gehe darum, die Glaubwürdigkeit des kirchlich-diakonischen Auftrags zu wahren.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) wollte sich auf dpa-Nachfrage nicht zu dem konkreten Fall äußern.
Ein EKD-Sprecher verwies aber darauf, dass für Mitarbeitende der evangelischen Kirche und der Diakonie besondere Loyalitätspflichten gelten. „Wer extremistische, rassistische oder antisemitische Positionen vertritt, handelt gegen Wesen und Auftrag der Kirche.
Das kann im Einzelfall dienst- oder arbeitsrechtliche Folgen haben“, schrieb der Sprecher.
Was sagt ein erfahrener Jurist zu dem Fall? Der Arbeitsrechtler und Professor Sebastian Kolbe von der Universität Bremen schätzt die Erfolgsaussichten der gekündigten Mitarbeiterin Müller vorsichtig als relativ hoch ein.
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