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Verbotene "Artgemeinschaft": Durchsuchungen in mehreren Bundesländern

Tagesschau Inland ·
Verbotene "Artgemeinschaft": Durchsuchungen in mehreren Bundesländern

Exklusiv Verbotene "Artgemeinschaft" Durchsuchungen in mehreren Bundesländern Stand: 27.08.2026 • 11:01 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Halle lässt heute Morgen Objekte in mehreren Bundesländern durchsuchen. Anlass ist nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios der Verdacht, dass die verbotene rechtsextremistische "Artgemeinschaft" weiterhin fortbestehen könnte.

Fast genau drei Jahre ist es her, dass die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die rechtsextremistische "Artgemeinschaft" verboten hat. Doch hat sie damit auch wirklich aufgehört zu existieren? Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios geht die Staatsanwaltschaft Halle dem Verdacht nach, dass die verbotene Vereinigung möglicherweise weiterhin betrieben wird. Mit den Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt beauftragt.

Die Staatsanwaltschaft Halle wollte auf Nachfrage lediglich bestätigten, dass sie gegen 15 deutsche Staatsangehörige ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot führt. Weiter teilte sie mit, dass in diesem Zusammenhang insgesamt 15 Objekte bundesweit durchsucht werden. Weitere Angaben zum Hintergrund des Verfahrens wollte die Behörde nicht machen.

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios aus Sicherheitskreisen wird in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen durchsucht.

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Die "Artgemeinschaft" war im September 2023 auf Grundlage des Vereinsrechts verboten worden. Wie das Bundesinnenministerium damals mitteilte, handelte es sich um eine neonazistische, fremden- und demokratiefeindliche Vereinigung, die zum Zeitpunkt ihres Verbots bundesweit etwa 150 Mitglieder hatte. Als Begründung für das Verbot führte das Bundesinnenministerium an, dass die Vereinigung sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sei, vor allem aufgrund antisemitischer Inhalte.

Zentrales Ziel der "Artgemeinschaft" war demnach die Erhaltung und Förderung der eigenen "Art", wobei es im Kern um nichts anderes als nationalsozialistische Rassenideologie ging. So gab es beispielsweise Vorgaben zur "Gattenwahl", wonach die Vereinsmitglieder angehalten waren, einen Partner oder eine Partnerin aus der nord- und mitteleuropäischen "Menschenart" zu wählen.

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"Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.", wie sie mit ganzem Namen hieß, klagte erfolglos vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot, das die Klage am 29. April dieses Jahres abwies. Das Gericht bewertete den "Artglauben" als rassistisch und attestierte der Vereinigung eine kämpferisch-aggressive Haltung.

Ein Vereinsverbot bedeutet, dass eine Vereinigung aufgelöst und das Vereinsvermögen eingezogen wird. Die Vereinigung weiter zu betreiben ist strafbar, genauso wie Teilorganisationen fortzuführen oder eine Ersatzorganisation zu bilden.

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