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Oberlandesgericht entscheidet: Bundesliga gewinnt Rechtsstreit gegen Ticketportal Viagogo

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Oberlandesgericht entscheidet: Bundesliga gewinnt Rechtsstreit gegen Ticketportal Viagogo

Die Bundesliga erzielt einen Erfolg im juristischen Streit mit einer Ticketbörse.

Was das für Käufer und den Zweitmarkt bedeutet.

Das Oberlandesgericht München hat eine Berufung der Ticketbörse Viagogo im Rechtsstreit mit der Bundesliga zurückgewiesen.

Demnach hat Viagogo gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Das Ticketportal darf Tickets für eine Veranstaltung der DFL beziehungsweise ihrer Clubs nicht schon anbieten, bevor es überhaupt offiziell Karten gibt.

Auch bestimmte Geschäftspraktiken wurden vom Gericht untersagt.

Gegen das Urteil kann Viagogo mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof vorgehen, um die Zulassung einer Revision zu erreichen.

Viagogo selbst äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht.

Der Hintergrund der Klage Anlass der Klage waren vor dem Supercup 2019 von Viagogo angebotene Tickets.

Damals warnte die Bundesliga unter ihrem früheren Namen Deutsche Fußball Liga (DFL) vor dem Kauf von Karten auf dem nicht-autorisierten Zweitmarkt, insbesondere auf Viagogo.

Dort wurden bereits Eintrittskarten für das Spiel angeboten, obwohl der offizielle Kartenverkauf zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht begonnen hatte.

Nach einer Abmahnung an Viagogo leitete die Bundesliga rechtliche Schritte ein.

Die Entscheidung stärke die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Ticketkauf, erklärte die Bundesliga.

Nach Ansicht des Gerichts müssen Käufer klar und eindeutig erkennen können, ob Tickets tatsächlich bereits verfügbar sind, welche Leistungen eine Garantie umfasst und von wem die Tickets verkauft werden.

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