23. Verhandlungstag: Fall Fabian: Verteidiger fordern Ausschluss einer Zeugin
Im Mordprozess um den getöteten Jungen Fabian fordert die Verteidigung den Ausschluss einer als Zeugin gehörten Polizistin.
Die Verteidigung im Mordfall Fabian hat Verfahrensfehler bemängelt und der Befragung einer Polizistin als Zeugin sowie der Verwertung von Vernehmungsaufzeichnungen widersprochen.
Sie begründete dies damit, dass die Angeklagte noch als Zeugin vernommen worden sei, obwohl gegen sie schon ein Tatverdacht bestanden habe.
Sie sei bei der Vernehmung nicht über ihre Rechte informiert worden.
Das Gericht hat sich zu einer Beratungspause zurückgezogen.
Das Gericht wollte eigentlich die Polizistin befragen, die die Angeklagte vom Fundort der Leiche ins Revier gefahren und dort vernommen hatte.
Die Polizistin sagte aus, dass erst am 16.
Oktober ein Tatverdacht gegen die Angeklagte bestanden habe - die erste Vernehmung fand am 14.
Oktober statt.
Die Verteidigung wies darauf hin, dass ein anderer Polizist noch am 14.
Oktober von einer zweiten Zeugin davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass der gemeldete Leichenfund nicht so zufällig war wie dargestellt.
Dies sei der vernehmenden Beamtin sicher zugetragen worden.
Sie hätte daraufhin die nun Angeklagte über den Tatverdacht informieren müssen.
Die Aussagen der Zeugin müssten daher aus dem Protokoll gestrichen und die Aufzeichnungen der Vernehmung dürften nicht genutzt werden, so ihre Forderung.
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