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Experte listet Probleme auf: "Bürgerwacht" im AfD-Programm verfassungswidrig?

n-tv ·
Experte listet Probleme auf: "Bürgerwacht" im AfD-Programm verfassungswidrig?

Ehrenamtliche Bürgerdienste gibt es in mehreren Bundesländern schon. Das AfD-Wahlprogramm sieht für Sachsen-Anhalt eine freiwillige Bürgerwacht vor, die neben der Polizei für Sicherheit sorgen soll. Ein Jurist erklärt, was daran problematisch sein kann.

Die AfD will im Falle einer Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt nach der Landtagswahl eine freiwillige "Bürgerwacht" aufbauen - aus Sicht eines Experten für Polizeirecht wirft dieser Plan verfassungsrechtliche Fragen auf. Markus Thiel, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule der Polizei in Münster, sagte, generell sei ein freiwilliger Polizeidienst, wie es ihn in mehreren Bundesländern gebe, möglich. "Dafür bedarf es in jedem Fall einer gesetzlichen Regelung auf Landesebene." In Bayern etwa dürften die Angehörigen der dortigen "Sicherheitswacht" Befragungen vornehmen, Identitätsfeststellungen durchführen und Platzverweise aussprechen.

Dass die "Bürgerwacht" im Programm der AfD für die Wahl am 6. September neben Polizei und Ordnungsamt als "dritte Säule" der Sicherheitsarchitektur bezeichnet wird, hält Thiel allerdings für "verfassungsrechtlich problematisch, und zwar mit Blick auf die Grundrechte und den sogenannten Funktionsvorbehalt". Denn hier gehe es ja um Privatpersonen, die geschult werden sollen. Konkret kollidiert die Etablierung einer eigenständigen weiteren Säule aus seiner Sicht mit einem Passus in Artikel 33 des Grundgesetzes. Dort heißt es: "Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen."

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