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Deutschland

Katzen-Streit vor Gericht - Täuscht er den Tod von Kater Findus nur vor?

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Katzen-Streit vor Gericht - Täuscht er den Tod von Kater Findus nur vor?

Siegburg – Sie wollte ihren Kater gut versorgt wissen, während sie sich in Spanien um ihre schwer kranken Eltern kümmerte. Jetzt streitet Laura V. vor dem Amtsgericht Siegburg um ihren geliebten Findus. Ihr Arbeitskollege Adrian W., der das Tier vorübergehend aufgenommen hatte, will ihn laut Klage nicht mehr herausrücken.

Die Geschichte beginnt 2023: Wegen eines geplanten Auslandsaufenthalts bringt Laura V. ihren Kater zunächst in einem Bonner Katzenhotel unter. Als sie wegen der Erkrankung ihrer Eltern länger als vorgesehen in Spanien bleiben muss, braucht Findus eine andere Bleibe. Die Tierpension ist über die Sommerferien ausgebucht. Arbeitskollege Adrian W. springt ein und übernimmt die Pflege. Beide haben zu diesem Zeitpunkt bereits jahrelang zusammen am Flughafen gearbeitet.

Ein paar Wochen später kommt Laura V. zurück nach Deutschland. Sie fordert ihren Kater nach eigenen Angaben mehrfach vergeblich von ihrem Kollegen zurück. Vor Gericht erklärt Adrian W., Findus sei am 5. April 2026 nicht mehr nach Hause gekommen. Er habe tagelang auf der Straße gesucht und bei Nachbarn geklingelt. Schließlich habe eine Kollegin ihn auf einen Facebook-Beitrag über einen tödlich angefahrenen Kater aufmerksam gemacht.

Nur: War dieses Tier tatsächlich Findus? Nach den im Prozess vorgetragenen Angaben hatte der überfahrene Kater keinen Mikrochip. Findus dagegen ist gechippt. Und es gibt einen weiteren Widerspruch: Bereits im November 2025 hatte Adrian W. gegenüber Laura behauptet, ihr Kater sei gestorben . Dass er diese frühere Todesnachricht abgegeben hatte, räumt er vor Gericht ein. Seine Erklärung: „Ich wollte nicht, dass der Kater zur Klägerin zurückkommt. Er hat sich an mich gewöhnt und es ging ihm gut.“

Laura wiederum berichtet, sie habe Findus nach der vermeintlichen Todesnachricht noch mehrfach am Fenster seiner Wohnung gesehen. Inzwischen seien die Rollläden stets geschlossen. Adrian W. begründet das mit seinen Nachtschichten.

Für Laura steht fest: Sie will ihr Tier zurück. Sie hat deshalb eine Zivilrechtsklage auf Herausgabe eingereicht. „Mir liegt Findus sehr am Herzen, deshalb gibt es für mich nur die Herausgabe“, sagt sie vor Gericht. Ihre Rechtsanwältin Melanie Katja Fritz erklärt gegenüber BILD, sie hoffe auf ein Umdenken des Beklagten. Dass er an Findus hänge, sei nachvollziehbar. Der Kater gehöre aber weiterhin ihrer Mandantin und sei lediglich zur Pflege bei ihm gewesen.

Eine Einigung gab es im Gütetermin nicht. Adrian W. bleibt dabei, dass Findus tot sei. Laura beharrt auf seiner Rückgabe. Den Streitwert setzte das Gericht auf 1.500 Euro fest. Das Urteil soll am 5. Oktober 2026 durch den Vorsitzenden Richter Jens Peter verkündet werden.

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