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Verbrannte Leichen in Rheinland-Pfalz: BGH bestätigt Mordurteile

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Verbrannte Leichen in Rheinland-Pfalz: BGH bestätigt Mordurteile

Knapp zwei Jahre nach einem Doppelmord in Rheinland-Pfalz hat der Bundesgerichtshof (BGH) die lebenslangen Haftstrafen gegen die beiden Angeklagten bestätigt.

Er änderte sie nur in kleinen Punkten ab, wie aus zwei am Donnerstag und Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschlüssen hervorgeht.

Die verbrannten Leichen waren im Oktober 2024 in der Nähe des Sees Rodder Maar gefunden worden. (Az.

3 StR 3/26 und 3 StR 119/26) Das Landgericht Koblenz verurteilte eine Frau und einen Mann wegen der Taten.

Es stellte fest, dass sie einen 61-Jährigen und einen 28-Jährigen jeweils in der Wohnung der Frau aus Habgier töteten, die Leichen danach zum Rodder Maar brachten und verbrannten.

Rund eine Woche später wurden sie festgenommen.

Die zu dem Zeitpunkt 51 Jahre alte Täterin wurde im Juli vergangenen Jahres wegen zweifachen Mordes und Raubes mit Todesfolge schuldig gesprochen.

Das Urteil gegen den 41-jährigen Täter fiel im vergangenen Oktober, er wurde wegen derselben Taten verurteilt.

In beiden Fällen stellte das Landgericht zusätzlich zu den lebenslangen Haftstrafen die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.

Für den 41-Jährigen ordnete das Gericht zudem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an.

Außerdem sprach es den Hinterbliebenen Schmerzensgeld sowie den Ersatz von Beerdigungskosten zu.

Nur in dem Punkt änderte der BGH nun die Urteile leicht.

Sonst fand er keine Rechtsfehler.

Die Revisionen beider Angeklagten hatten keinen Erfolg.

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