Verkehrsrecht: Führerschein bei Fahrzeugkontrolle nicht dabei? Warum das sogar sinnvoll ist
Wer seinen Führerschein vergisst, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Dabei kann es durchaus klug sein, ein kleines Bußgeld in Kauf zu nehmen und den Lappen daheim zu lassen.
Der ordentliche Deutsche hat seine Papiere immer im Auto – Fahrzeugschein und Führerschein.
Das muss er auch, denn so ist es vorgeschrieben.
Wer es vergisst, begeht eine Ordnungswidrigkeit .
Klug ist das manchmal allerdings nicht.
Zuerst einmal: Was passiert, wenn man in eine Verkehrskontrolle gerät, aber keinen Führerschein dabei hat? Dann muss man ein Verwarngeld von zehn Euro zahlen und eventuell den Führerschein auf dem Revier vorzeigen.
Die Buße ist vergleichsweise klein.
Wer mit dem Reifen auf dem Fußweg parkt, ist schon mit mindestens 55 Euro dabei.
Die Buße ist auch darum so gering, weil die meisten Verkehrsteilnehmer nicht mit Absicht handeln, sondern die Papiere einfach vergessen haben.
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Monatelang ohne Auto Aber was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn man den Führerschein brav in der Tasche hat? Dann kann ihn die Polizei bei einer Kontrolle beschlagnahmen.
Wurde der Führerschein – also die Pappe oder die Karte – eingezogen, darf man auch nicht mehr fahren.
Solange, bis man den Schein wieder zurückbekommt.
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