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Proteste in der Ukraine: Sie sind allergisch gegen die „guten Sitten“

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Proteste in der Ukraine: Sie sind allergisch gegen die „guten Sitten“

Mehr als 800 Seiten und fast 2000 Artikel hat ein Gesetzentwurf, an dem sich derzeit in der Ukraine die Geister scheiden. Es geht um ein neues Zivilgesetzbuch, das den aktuellen Kodex von 2003 ersetzen soll. Menschenrechts- und Antikorruptionsaktivisten laufen Sturm gegen die Novelle. Nachdem der Gesetzentwurf mit der Nummer 15150 im April überraschend in erster Lesung angenommen worden war, kam es wochenlang zu landesweiten Protesten. Danach setzte im Parlament ein Ringen um Änderungen ein, das die Ukraine noch lange beschäftigen wird.

Die Proteste richteten sich vor allem gegen Parlamentspräsident Ruslan Stefantschuk, der maßgeblich hinter der Novelle steht. Der Politiker der Präsidentenpartei Sluha Narodu begründet sie mit der „Entsowjetisierung“ des Zivilrechts und der Angleichung an europäisches Recht.

„Das neue Zivilgesetzbuch soll sein politisches Erbe sein“, sagt die Oppositionsabgeordnete Inna Sowsun von der Partei Golos. Dass es nun so viel Unmut darüber gebe, liege vor allem daran, dass nur ein kleiner Kreis mit der Ausarbeitung befasst gewesen sei und viele Gruppen nicht eingebunden worden seien.

Ein erster Entwurf, den Anfang des Jahres etwa 100 Abgeordnete vorgelegt hatten, rief Empörung hervor, weil danach unter bestimmten Umständen eine Heirat ab 14 Jahren erlaubt werden sollte. Nach einer kritischen Stellungnahme des Justizministeriums wurde dieser Artikel zwar gestrichen, doch gerade er ist für viele zu einem Symbol für ihren Unmut geworden.

Die erste Lesung im April, der dann die Mehrheit der Abgeordneten zustimmte, war danach so schnell angesetzt worden, dass das Justizministerium vorher keine weitere Stellungnahme mehr abgeben konnte. Kritiker bezweifeln, dass die Abgeordneten genug Zeit gehabt hätten, sich gründlich mit dem Entwurf zu beschäftigen.

Sowsun, die sich als Parlamentarierin vor allem für Frauen- und LGBTIQ-Rechte einsetzt, ist eine der lautesten Kritikerinnen des neuen Zivilgesetzbuchs. Sie ärgert, dass das Gesetz in erster Lesung einfach durchgewinkt wurde. Da es vorrangig weder um den Krieg noch um Korruption gehe, hätten ihm viele Abgeordnete kaum Beachtung geschenkt und seien dann von der Protestwelle überrascht worden.

Im Gespräch mit der F.A.Z. nennt sie eine ganze Reihe an Themen, wo nachgebessert werden muss, etwa bei Besitz-, Persönlichkeits-, Frauen- und LGBTIQ-Rechten. Dabei geht es insbesondere auch um einen Begriff, an dem die Kritiker Anstoß nehmen: „gute Sitten“. Er soll den Begriff der „mora­li­schen Grund­la­gen der Gesellschaft“ ersetzen, der laut Stefantschuk auf einer sowjetischen Formulierung basiert.

Die Kritiker argumentieren, der sei Begriff zu schwammig. Theoretisch könne jeder als unmoralisch eingestuft werden – je nach persönlicher Überzeugung der Richter. Das sieht auch Sowsun so. Formal verbiete das Zivilgesetzbuch zwar Diskriminierung, unter Berufung auf „gute Sitten“ sei sie dennoch möglich. Als Beispiel nennt sie Bewerbungen auf eine Chirurgenstelle im Krankenhaus.

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