Wehrhafte Demokratie heißt nicht, Andersdenkende von Wahlen auszuschließen
Dürfen AfD-Bewerber von Bürgermeister- und Landratswahlen ausgeschlossen werden, weil sie in sozialen Medien kontroverse Meinungen vertreten? Eine Jura-Professorin meldet Zweifel an.
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