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Das ändert sich im September - Nur noch geprüfte Öko-Siegel im Supermarkt erlaubt

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Das ändert sich im September - Nur noch geprüfte Öko-Siegel im Supermarkt erlaubt

Wer im September einkaufen geht, wird neue Kennzeichnungen entdecken. Gleichzeitig verschärft die EU die Regeln für Umweltversprechen auf Produkten. Viele fragwürdige Nachhaltigkeits-Siegel sollen verschwinden, dafür werden Verbraucherrechte beim Kauf deutlich sichtbar gemacht. Daneben gibt es Änderungen bei der Steuerberatung, bei Smart-Geräten und der digitalen Sicherheit. BILD listet die Änderungen im September auf.

Ab dem 27. September dürfen Hersteller Produkte nicht mehr einfach als „umweltfreundlich“ , „nachhaltig“, „grün“ oder „klimaneutral“ bewerben, wenn sie dafür keine anerkannten Nachweise haben. Ein Kaffee darf also nicht mehr allein mit dem Aufdruck „besonders nachhaltig“ verkauft werden, wenn dahinter kein geprüftes Zertifikat steht. Viele selbst entwickelte Umweltzeichen geraten ebenfalls unter Druck.

Erlaubt bleiben Siegel, die unabhängig kontrolliert werden oder staatlich anerkannt sind, etwa:

Dagegen sollen Firmen eigene Fantasie-Siegel nicht mehr einfach auf Verpackungen drucken können. Ziel ist, dass Kunden auf einen Blick erkennen können, welche Umweltversprechen tatsächlich überprüft wurden.

Ebenfalls ab dem 27. September müssen Händler ein neues Gewährleistungslabel verwenden. Es informiert darüber, dass Käufer bei einem Defekt mindestens zwei Jahre lang Anspruch auf Reparatur oder Ersatz haben.

Beispiel: Geht eine Kaffeemaschine nach einem Jahr kaputt, weist das neue Label darauf hin, dass Verbraucher gesetzliche Rechte gegenüber dem Händler haben. Zusätzlich können Hersteller freiwillig ein weiteres Label anbringen, wenn sie für die Haltbarkeit länger als zwei Jahre garantieren. Ein Staubsauger mit fünf Jahren Herstellergarantie könnte so künftig entsprechend gekennzeichnet werden.

Zum 1. September fällt eine wichtige Einkommensgrenze für die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine weg. Bisher konnten viele Arbeitnehmer mit zusätzlichen Mieteinnahmen oder höheren Kapitaleinkünften dort keine Hilfe bekommen. Künftig dürfen die Vereine deutlich mehr Menschen beraten. Rund 35.500 Steuerzahler sollen davon profitieren.

Beispiel: Ein Angestellter mit einer vermieteten Eigentumswohnung konnte bislang unter Umständen ausgeschlossen sein. Künftig kann er trotzdem die günstigere Beratung eines Lohnsteuerhilfevereins nutzen.

Am 12. September greift die nächste Stufe des sogenannten EU Data Act. Verbraucher sollen leichter an die Daten kommen, die ihre vernetzten Geräte erzeugen. Beispiel: Ein vernetztes Auto sammelt Informationen über Fahrverhalten oder Wartungszustand. Künftig sollen Nutzer einfacher auf diese Daten zugreifen können, statt die Daten nur beim Hersteller abrufen zu können.

Die EU verschärft den Schutz vor Hackerangriffen. Ab dem 11. September gelten erste Vorgaben des sogenannten europäischen „Cyberresilienzgesetzes“. Das bedeutet: Hersteller müssen schwere Sicherheitslücken schneller melden. Beispiel: Wird bei einem WLAN-Router oder einem Smart-Home-System eine kritische Sicherheitslücke entdeckt, sollen Behörden und Nutzer schneller informiert werden als bisher.

Mitte September führt Spotify neue Transparenzregeln ein.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.bild.de — der Inhalt gehört Bild.

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