Oberlandesgericht Frankfurt: Mann scheitert mit Klage auf Herausgabe von Luxusauto
Ein älterer Ferrari sorgt für Ärger: Ein Händler aus Mittelhessen fährt das Luxusauto, ein Unternehmer-Sohn will es zurück.
Warum das Gericht die Klage abblitzen ließ.
Wem gehört der Ferrari ? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht in Frankfurt in einem zivilrechtlichen Verfahren beschäftigt und die Klage des früheren Besitzers abgewiesen.
Der Sohn eines nach Gerichtsangaben wohlhabenden Unternehmers aus der Schweiz hatte von einem Autohändler aus dem Raum Gießen die Herausgabe des Sportwagens verlangt.
Er habe diesem das Fahrzeug im Jahr 2012 nur zum Schein übertragen, argumentierte der Mann - scheiterte damit aber vor Gericht.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Dem Gericht zufolge investierte der Mann aus der Schweiz sein Vermögen unter anderem in Sportwagen.
1996 kaufte er demnach den betreffenden Ferrari, da sein gestorbener Vater einen baugleichen Typ gefahren habe.
Als der Wagen nicht mehr verkehrssicher war, wurde er zunächst abgemeldet und 2010 aus der Schweiz zu dem Kfz-Händler überführt.
Dieser ließ das Fahrzeug reparieren.
Eigentum wurde bestätigt 2012 bestätigte der Unternehmer-Sohn dem befreundeten Autohändler, dieser sei der Eigentümer des Ferrari. „Der Beklagte ließ daraufhin das Fahrzeug auf sich zu und nutzte es.“ Der Mitteilung des Gerichts zufolge gab der Autohändler an, der Ferrari sei ihm als Anerkennung für verschiedene Dienste übereignet worden.
Der frühere Ferrari-Besitzer habe in dem Verfahren nicht nachgewiesen, weiterhin Eigentümer des Wagens zu sein, teilte das OLG in seinem Urteil vom 19.
August mit.
Der Mann hatte angegeben, das Eigentum an dem Sportwagen nur zum Schein auf den Autohändler übertragen zu haben, damit dieser das Auto in Deutschland habe anmelden können.
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