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Abgehängt ohne App?: Digitaler Zugang zu Arztterminen wird zur Hürde für Ältere

Stern ·
Abgehängt ohne App?: Digitaler Zugang zu Arztterminen wird zur Hürde für Ältere

Abgehängt ohne App? Praxen setzen häufiger auf die digitale Terminvergabe – das kann gerade für ältere Menschen überfordernd sein.

Bei einem Gesundheitszentrum ist telefonisch kaum mehr ein Durchkommen, die Sprechstundenhilfe der Hausärztin verweist auf die Online-Terminvergabe und die Facharztpraxis ist am besten per Mail erreichbar.

Besonders für betagte Menschen kann der digitale Weg oftmals eine Option mit Hürden sein.

Aber auch manch jüngeren Patientinnen und Patienten fehlt inzwischen ein direkter Ansprechpartner in den Praxen - ob für organisatorische oder fachliche Fragen. „Terminvereinbarungen, die nicht über Apps oder Internetangebote funktionierten, nehmen ab“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt.

Nicht diejenigen ausschließen, die am hilfsbedürftigen sind „Es gibt Praxen, die gar nicht mehr telefonisch direkt erreichbar sind.

Das ist vor allem für ältere Menschen ein Problem.“ Und: „Es sollte aus unserer Sicht dringend ein Mindestangebot für ein analoges Leben beibehalten werden.“ Deshalb appelliert die Verbraucherzentrale an Ärztinnen und Ärzte, nicht alleine auf diese digitalen Angebote zu setzen, sondern eben auch einen direkten und einen telefonischen Zugang offenzuhalten für die Terminvereinbarung.

Alles andere sei nicht richtig, so Wendt. „Denn sonst werden Personen ausgeschlossen, und zwar gerade die, die am hilfsbedürftigen sind“.

Vorteile gegen Bezahlung Die Verbraucherzentrale kritisiert auch, dass die Nutzer in den Terminbuchungs-Apps auf sogenannte „Selbstzahlertermine“ stoßen.

Das kann konkret bedeuten: Für gesetzlich Versicherte werden keine freien Termine angezeigt, aber wenn man dafür bezahlt, darf man kommen.

In Nordrhein-Westfalen hat die Verbraucherzentrale wegen eines solchen Angebots bereits im Jahr 2024 einen Augenarzt verklagt.

150 Euro sollte ein Kassenpatient bei ihm zahlen - oder mehrere Monate warten.

Das Landgericht urteilte: Das ist nicht zulässig.

Entscheidender Teil der Begründung: Der Termin fand innerhalb der Sprechzeit statt, die für gesetzlich Versicherte vorgesehen ist.

Vertragsärzte sind dazu verpflichtet, mindestens 25 Stunden pro Woche für Kassenpatienten zur Verfügung zu stehen.

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