Kinder-Haftpflicht - Wann es für Eltern richtig teuer werden kann!
Ein Fußball, der in eine Fensterscheibe kracht, das Fahrrad, das ein Auto schrammt oder im Museum etwas umgeschubst – Kinder verursachen Schäden, auch wenn man noch so gut auf sie aufpasst. Doch wer muss dafür geradestehen? Haften die Eltern in jedem Fall oder sind die Kinder sogar selbst in der Verantwortung? Und wie kann man sich dagegen versichern? Auch die Frage, ob Jugendliche Verträge abschließen können, stellt sich spätestens, wenn die Rechnung eines Online-Abo-Dienstes ins Haus flattert. BILD-Anwältin Nicole Mutschke gibt Antworten, damit Sie den Überblick behalten, wenn der Nachwuchs es krachen lässt.
Rechtsanwältin Nicole Mutschke stellt hier klar: „Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich nicht selbst zum Schadenersatz verpflichtet. Bei Unfällen mit Autos oder Schienenfahrzeugen gilt diese besondere Haftungsgrenze grundsätzlich sogar bis zum zehnten Geburtstag. Das heißt aber nicht automatisch, dass auch die Eltern nie zahlen müssen. Haben sie ihre Aufsichtspflicht verletzt, können sie für den Schaden haftbar gemacht werden.“
Wer sicher sein möchte, dass er nicht ins eigene Portemonnaie greifen muss, kann sich mit einer Haftpflichtversicherung schützen.
BILD-Mutschke gibt hier noch folgenden Tipp: „ Wer vermeiden möchte, dass der Nachbar auf den Kosten seiner zerbrochenen Glasscheibe sitzen bleibt, sollte deshalb in der eigenen Police nachsehen, ob auch Schäden von Kindern eingeschlossen sind, die wegen ihres Alters selbst noch nicht haften und zusätzlich auch eine Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht ausscheidet. Dann kann die Versicherung beispielsweise auch die zerbrochene Scheibe des Nachbarn ersetzen, obwohl rechtlich eigentlich niemand Schadenersatz zahlen müsste. “
Die Haftung von Kindern von sieben bis zur Volljährigkeit richtet sich nach ihrer Einsichtsfähigkeit.
Mutschke: „Ab sieben Jahren wird gefragt: War das Kind nach seinem Alter und seiner Entwicklung schon in der Lage zu verstehen, dass sein Verhalten einen Schaden verursachen kann und dass es dafür verantwortlich ist? Je älter und reifer das Kind ist und je offensichtlicher die Gefahr war, desto eher kommt eine eigene Haftung in Betracht.“
So entschied das Oberlandesgericht Köln (Az. 24 U 155/09), dass ein neunjähriges Kind die Gefährlichkeit von Feuer erkennen konnte und bejahte daher auch eine Haftung. In dem Fall hatten Kinder im Bereich gelagerter Strohballen Feuer gemacht, wodurch schließlich eine Halle abbrannte.
Wenn ein Minderjähriger für einen angerichteten Schaden haftet, aber kein Geld hat, um ihn zu begleichen, ist die Sache damit nicht automatisch erledigt. BILD-Anwältin Mutschke warnt: „ Wurde ein Kind einmal zum Schadensersatz verurteilt, kann aus einem solchen Urteil grundsätzlich 30 Jahre lang versucht werden, den entsprechenden Schadensersatzbetrag zu erhalten. Ein größerer Schaden kann einen Jugendlichen deshalb noch weit ins Erwachsenenleben begleiten. “
Sie können aber selbst zum Schadenersatz verpflichtet sein, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Mutschke: „ Der bekannte Satz ‚Eltern haften für ihre Kinder‘ ist so pauschal falsch. Eltern haften nicht einfach deshalb, weil sie Eltern sind.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.bild.de — der Inhalt gehört Bild.