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Lobbyranking: Fortschritte bei Transparenz - aber Probleme bei Umsetzung von Regeln

Stern ·
Lobbyranking: Fortschritte bei Transparenz - aber Probleme bei Umsetzung von Regeln

Bei der Transparenz in Sachen Lobbyismus in Deutschland sieht die Organisation Transparency International Verbesserungen, aber auch strukturelle Probleme.

Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten neuen „Lobbyranking“ der Organisation hervor.

Kritisiert wurde vor allem eine oft unzureichende Umsetzung bestehender Regeln.

In dem Ranking vergleicht Transparency Deutschland die Regeln für eine integre und transparente Politik in den Bundesländern und im Bund.

Bewertet wird, ob und in welcher Qualität Lobbyregister, legislativer Fußabdruck, Karenzzeiten für Regierungsmitglieder und Verhaltensregeln für Abgeordnete existieren.

Demnach hat sich die Lage in zwölf der 16 Länder verbessert, verglichen mit der Analyse der Organisation vor zwei Jahren.

Allerdings erreichten 13 Bundesländer im Lobbyranking 2026 nicht einmal die Hälfte der möglichen Transparency-Kriterien.

Am besten schneidet dabei der Bund mit einem Anteil von 73 Prozent ab.

Defizite gebe es hier vor allem noch beim sogenannten exekutiven Fußabdruck, also der Offenlegung des Lobby-Einflusses bei der Arbeit der Ministerien und Behörden, vor allem der Erarbeitung von Gesetzentwürfen.

Unter den Ländern liegt Baden-Württemberg mit einer Quote von 59 Prozent vorn, gefolgt von Bayern mit 56 Prozent und Hamburg mit 50 Prozent.

Deutlich verschlechtert hat sich der vorherige Spitzenreiter Thüringen .

Das Land kommt mit 43 Prozent (minus 26 Prozentpunkte) nur noch auf den vierten Platz.

Schlusslichter sind Niedersachsen mit 22 Prozent, Sachsen-Anhalt mit 20 Prozent und Bremen mit 15 Prozent. „Das Lobbyranking 2026 offenbart ein strukturelles Problem“, erklärte der Co-Leiter der Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland, Norman Loeckel. „Selbst dort, wo Regelungen zur Lobbytransparenz existieren, mangelt es häufig an ihrer Umsetzung.“ Thüringen sei hier das deutlichste Beispiel.

Es gebe teils vorbildliche Regeln, die jedoch „faktisch außer Kraft gesetzt sind“.

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