Kriminalität: Leipziger Amokfahrt: Anklage wegen zweifachen Mordes erhoben
Knapp vier Monate nach der tödlichen Amokfahrt in der Leipziger Innenstadt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 33-Jährigen erhoben. Der Vorwurf lautet auf zweifachen Mord und versuchten Mord in 85 Fällen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage sagte.
Zudem werde dem Deutschen der schwere gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr in 91 Fällen vorgeworfen. Zuvor hatte die «Leipziger Volkszeitung» berichtet.
Anfang Mai war der Mann in Leipzig mit seinem Wagen mehrere hundert Meter durch die Fußgängerzone gefahren und hatte mehrere Menschen mit seinem Auto erfasst. Eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann starben, sechs Menschen im Alter von 21 bis 87 Jahren wurden verletzt - ein 75 Jahre alter Mann und eine 84 Jahre alte Frau schwer.
Der Fahrer hatte das Auto anschließend selbst zum Stehen gebracht und sich widerstandslos festnehmen lassen. Er wurde zunächst in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Es werde eine Aufhebung der Unterbringung und ein Haftbefehl gegen den 33-Jährigen beantragt, betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Grund sei, dass das vorläufige schriftliche Gutachten des forensisch-psychiatrischen Gutachters keine Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit ergeben habe.
Zu den Hintergründen und Motiven der Tat gab es keine Angaben. Zuvor hatten die Ermittler aber bereits mitgeteilt, dass keine Hinweise auf ein politisches oder religiöses Motiv vorliegen.
Den Ermittlern zufolge war der 33-Jährige wenige Tage vor der Amokfahrt in stationärer Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung. Wie das Sozialministerium in Dresden bestätigte, hatte er sich auf eigenen Wunsch freiwillig in der Klinik aufgehalten und war Ende April entlassen worden. Er war auch schon polizeilich aufgefallen, unter anderem wegen Bedrohung und ehrverletzender Delikte im sozialen Umfeld. Dabei handelte es sich um Vorfälle ohne körperliche Gewalt, etwa Beleidigungen oder Herabwürdigungen.
Über die Zulassung der Anklage und einen möglichen Beginn der Verhandlung muss nun das Landgericht Leipzig entscheiden. Der Verteidiger des 33-Jährigen war zunächst nicht zu erreichen.
Nach der Gewalttat hatte in Leipzig große Trauer und Anteilnahme geherrscht. Unzählige Blumen und Kränze wurden am Eingang der Grimmaischen Straße niedergelegt. Dort hatte die Amokfahrt begonnen. Mehrere tausend Menschen hatten in der nahegelegenen Universität sowie in der Nikolaikirche und der Thomaskirche getrauert.
Anschließend war bundesweit eine Diskussion über die Sicherheit der Innenstädte entfacht. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte auf den Konflikt zwischen Sicherheit und Offenheit in Städten verwiesen und betont, dass sich solche Taten trotz Sicherheitskonzepten nie vollständig verhindern lassen.
Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung hatte die Tat erschüttert. «Das hat mich kalt erwischt. Man kann auf so etwas auch nicht vorbereitet sein», hatte er in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Er betonte als Präsident des Deutschen Städtetages, Städte müssten Orte des Miteinanders und der Begegnung bleiben.
Wenige Tage später hatte die Stadt zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen.
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