Freitag, 28. August 2026 QuellenÜber uns🌓
🇩🇪 DE ▾
EILMELDUNG
Kultur

Verfassungsgerichtshof: Kein Geld für Verfassungsfeinde im Landtag - bleibt's dabei?

Stern ·
Verfassungsgerichtshof: Kein Geld für Verfassungsfeinde im Landtag - bleibt's dabei?

Keine bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung, kein staatliches Geld: So sieht es das Gesetz vor.

Bleibt es dabei? Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz will schnell für Klarheit sorgen.

Im Rechtsstreit um die Überprüfung von Verfassungsfeinden im rheinland-pfälzischen Landtag will der Verfassungsgerichtshof noch im September eine Entscheidung fällen.

Das kündigte der Präsident des höchsten Gerichts in Rheinland-Pfalz nach einer mündlichen Verhandlung in Koblenz an.

In dem Verfahren geht es um das rheinland-pfälzische Abgeordneten- und Fraktionsgesetz, in dem Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten sowie von Fraktionen geregelt sind.

Verweigern die Beschäftigten diese oder bestehen sie nicht, fließt nach der Regelung für diese Personen kein Geld vom Staat mehr.

Die AfD -Fraktion moniert in einer Beschwerde, dass mit der Regelung in dem Gesetz praktisch bereits die Mitgliedschaft in der Partei ausreiche, um die Zuverlässigkeitsprüfung nicht zu bestehen.

Als Begründung führte der Rechtsbeistand der Fraktion in der mündlichen Verhandlung an, dass die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werde.

AfD: Gesetz ist über das Ziel hinausgeschossen Daraus, dass die AfD als Verdachtsfall gelte, dürfe sich kein Automatismus und keine Parteiwillkürlichkeit ableiten lassen.

Auch die AfD-Fraktion wolle keine Verfassungsfeinde im Parlament.

Das Gesetz sei aber über das Ziel hinausgeschossen und verfassungswidrig, sagte der Anwalt.

Vertreter des rheinland-pfälzischen Landtags betonten, bei dem Gesetz gehe es um einen präventiven Selbstschutz des Landtags.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stünden in einer besonderen Nähe zum Parlament.

Der Landtag könne nicht verhindern, dass Abgeordnete Verfassungsfeinde beschäftigten.

Vollständigen Artikel bei Stern lesen ›

5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

Mehr von Stern

Alle ansehen ›

Mehr in Kultur

Alle ansehen ›