Ceuta: Spanien bittet EU bei Bearbeitung von Asylanträgen um Hilfe
Die Regierung in Madrid hat die EU-Grenzschutzagentur Frontex um Unterstützung bei der Bearbeitung von Asylanträgen in der spanischen Nordafrika-Exklave Ceuta gebeten. Der spanische Innenminister Fernando Grande-Marlaska richtete ein entsprechendes Gesuch an die Generaldirektorin für Migration und Inneres der EU-Kommission, Beate Gminder. Konkret fordert Spanien zehn zusätzliche Frontex-Beamte zur Unterstützung an, um die Registrierung und Erstprüfung der Migranten zu beschleunigen, teilte das Innenministerium mit.
Hintergrund sind die Ereignisse vor einem Monat: Am 30. und 31. Juli waren mindestens 72.000 Menschen aus Marokko nach Ceuta gelangt. Dabei kamen auf spanischer Seite 82 Migranten ums Leben, Marokko bestätigte zudem 14 weitere Tote. Nach Angaben der Behörden halten sich derzeit noch zwischen 5.000 und 8.000 Menschen in Ceuta auf.
Seitdem steht die linke spanische Regierung unter Druck, vor allem weil es zuletzt zu Protesten und teilweise gewalttätigen Ausschreitungen zwischen Polizei und Demonstranten gekommen ist, die die Abschiebung der verbliebenen Migranten forderten . Dabei wurden auch Habseligkeiten der Migranten in Brand gesetzt.
Zuvor hatten Migranten ein spanisches Militärfahrzeug mit Steinen und anderen Gegenständen beworfen. Dabei wurden ein Soldat und vier Migranten verletzt. Die Polizei nahm daraufhin zwölf Menschen fest, die alle marokkanische Staatsbürger waren. Spaniens Innenminister Fernando Grande-Marlaska verurteilte die Ausschreitungen von beiden Seiten. »Gewalt ist keine Lösung«, sagte er im spanischen Parlament. »Ich rufe zur Ruhe und zur Beendigung jeglicher Form von Gewalt auf.«
Neben der Hilfe durch Frontex könnte laut der Mitteilung des Innenministeriums auch die Hilfe der EU-Asylagentur EUAA nützlich sein. Diese könnten bei Befragungen unterstützen und Dolmetscher im Rahmen des Prüfprozesses bereitstellen. Wegen der begrenzten räumlichen Kapazitäten in Ceuta könnten diese Maßnahmen auch online durchgeführt werden.
Eine kollektive Rückführung der Migranten nach Marokko ohne eine Einzelfallprüfung ist wegen des internationalen Rechts und spanischer Gerichtsurteile verboten. Auch eine vorübergehende Verlegung der Migranten vom nicht zum Schengenraum gehörenden Ceuta auf das spanische Festland hat die Regierung ausgeschlossen.
Das würde zu heftigem Widerstand konservativ regierter autonomer Regionen und zu erneuter Kritik von EU-Ländern an Spanien führen. Zudem könnte es gegen Schengen-Regeln verstoßen und zu einem Ausschluss Spaniens aus dem Club der Länder ohne Kontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen führen. Nur etwa 500 besonders schutzbedürftige unbegleitete Minderjährige sollen aufs Festland gebracht werden.
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