Finanzielle Vorsorge: Rentenversicherung verschickt Briefe – Sie sollten unbedingt darauf reagieren
Die Rentenversicherung prüft im September bei bestimmten Rentnerinnen und Rentnern deren Empfangsberechtigung.
Wer mit Post rechnen muss – und was dann zu tun ist.
Für junge Menschen, die eine Waisenrente beziehen, kann der September wichtig werden.
Dann prüft die Deutsche Rentenversicherung nämlich bei allen Versicherten, ob die Voraussetzungen für die Zahlung weiterhin erfüllt sind.
Wer Post von der Rentenversicherung erhält, sollte deshalb nicht zu lange warten, sondern die geforderten Unterlagen zügig zusammenstellen.
Eine Waisenrente steht in Deutschland Halb- und Vollwaisen zu.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um leibliche Kinder, Stiefkinder oder Pflegekinder der verstorbenen Person handelt.
Die Leistung wird allerdings nicht automatisch gewährt, sondern muss beantragt werden.
Für die Empfänger endet der Anspruch normalerweise mit dem 18.
Lebensjahr.
Berechtigung für die Rente muss nachgewiesen werden Danach kann die Zahlung aber unter bestimmten Bedingungen weiterlaufen.
Das gilt etwa, wenn die Person weiterhin zur Schule geht, eine Ausbildung absolviert, studiert oder einen Freiwilligendienst leistet.
In solchen Fällen kann eine Waisenrente bis zum 27.
Lebensjahr weitergezahlt werden.
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