Gut zu wissen: So zählen Wehr- und Zivildienst für die Rente
Wer Wehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, bekommt dafür Rentenpunkte gutgeschrieben.
Auch Freiwilligendienste erhöhen später die Rente.
Aber was gilt genau? Vor 14 Jahren wurde die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt.
Ab 2027 sollen junge Männer per Gesetz nun wieder auf ihre Tauglichkeit gemustert werden, auch wenn der Wehrdienst erst mal freiwillig bleiben soll.
Manch älteres Semester wird sich da an seine eigene Zeit im Wehr- oder Zivildienst zurückerinnern.
Neben Erfahrungen fürs Leben konnten Wehr- und Zivildienstleistende dabei auch Punkte für die Rente sammeln.
Gleiches gilt für heutige Freiwilligendienste.
Aber wie profitiert man genau? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Welche Wehrdienstzeiten zählen für die Rente? Bis zum 30.
Juni 2011 galt für Männer in Deutschland die Wehrpflicht, die durch den Wehrdienst erfüllt werden konnte.
Der Grundwehrdienst dauerte zuletzt sechs Monate, in den 60er-Jahren waren es bis zu 18 Monate.
Die Zeit des abgeleisteten Grundwehrdienstes wird für die Rente komplett als Beitragszeit angerechnet.
Dazu können noch Zeiten für Wehrübungen kommen, sofern der Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt gezahlt hat.
Welche Zivildienstzeiten zählen für die Rente? Wer Zivildienst statt Wehrdienst geleistet hat, bekommt diese Zeit ebenfalls als Beitragszeit bei der Rentenversicherung gutgeschrieben.
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