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Angeblich verweigerter Test: Europameister Ansah kämpft gegen Dopingsperre

Die Zeit ·
Angeblich verweigerter Test: Europameister Ansah kämpft gegen Dopingsperre

Europameister Owen Ansah geht wie erwartet den juristischen Weg und akzeptiert die von der Nationalen Anti Doping Agentur vorgeschlagene Sperre über vier Jahre nicht. Das teilte die Nada nach Ablauf einer 20-Tage-Frist mit. Stattdessen verlangt der Sprinter die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beim Deutschen Sportschiedsgericht. Ansahs Anwalt Rainer Cherkeh hatte der Deutschen Presse-Agentur bereits mitgeteilt, dass es mit Blick auf das laufende Verfahren kein weiteres Statement geben werde.

Das nun angestoßene Verfahren ist laut Nada nicht öffentlich. «Zu weiteren Verfahrensdetails, insbesondere zum zeitlichen Verlauf, kann die Nada keine Aussagen treffen. Die Verfahrensgestaltung obliegt dem Schiedsgericht. Der Nada ist es aber wichtig, dass das Verfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht zügig und effektiv durchgeführt wird», teilte die Agentur mit.

Der deutsche 100-Meter-Rekordler dürfte trotz des Vorwurfs eines verweigerten Dopingtests weiter starten und ist nicht suspendiert. Allerdings hatte der 25-Jährige, der mit Gold über 200 Meter und Bronze über 100 Meter vor zwei Wochen bei der EM in Birmingham groß auftrumpfte, seine Saison am Donnerstag wegen einer Verletzung vorzeitig beendet. Ihm droht aber weiter die Annullierung der Resultate und Medaillen.

Ansah wollte am 9. Juli gerade zum Diamond-League-Meeting nach Monaco aufbrechen und war nach eigenen Worten unter Zeitdruck, als ihn ein Kontrolleur zur Abgabe einer Dopingprobe aufforderte. Er gab an, kurz zuvor gerade die Toilette besucht zu haben und so schnell nicht eine Probe abgeben zu können. Der Kontrolleur war außerhalb des von Ansah angegebenen Zeitfensters erschienen. Der Sprinter betont, er habe sich zu keinem Zeitpunkt geweigert, eine Probe abzugeben.

Daran hält Ansah weiter fest. Am 7. August begann eine Frist von 20 Tagen, in der er die Möglichkeit hatte, die Feststellungen der Nada zu akzeptieren oder die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beim Deutschen Sportschiedsgericht zu verlangen. Hätte der Sprinter vom Hamburger SV die Sperre akzeptiert, hätte sich die Strafe auf drei Jahre reduziert. Stattdessen geht nun der juristische Streit weiter.

Das Deutsche Sportschiedsgericht entscheidet über die Anträge der Nada und von Owen Ansah. Gegen die Entscheidung besteht für beide Seiten sowie auch für den Leichtathletik-Weltverband und die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) die Möglichkeit des Rechtsbehelfs zum Internationalen Sportgerichtshof Cas.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.zeit.de — der Inhalt gehört Die Zeit.

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