Vorfall in Regionalzug im Juli: Sturz aus Bahn: Auch Landgericht lehnt U-Haft ab
Nach dem Sturz eines Mannes aus einem fahrenden Zug hat das Amtsgericht einen Haftbefehl verweigert.
Dagegen ging die Staatsanwaltschaft vor.
Wie das Landgericht nun seine Entscheidung begründet.
Nach dem Sturz eines Bahn-Sicherheitsmitarbeiters aus einem fahrenden Regionalzug Mitte Juli bei Ettlingen sieht auch ein zweites Gericht keinen Grund, dass ein beschuldigter Fahrgast in Untersuchungshaft muss.
Das Landgericht Karlsruhe lehnte eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe ab.
Sicherheitsmann schwer verletzt Der Vorfall vom 17.
Juli hatte bundesweit Aufsehen erregt.
Nach bisheriger Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der 36 Jahre alte Fahrgast mit dem Sicherheitsmann in einen handgreiflichen Streit verwickelt gewesen sein.
Er soll den 26-Jährigen geschlagen und getreten habe.
Während des Gerangels habe die Zugtür nachgegeben.
Der Bahnmitarbeiter sei auf Höhe von Ettlingen-Bruchhausen aus dem mit Tempo 120 nach Karlsruhe fahrenden Regionalzug gefallen und schwer verletzt worden.
Der Anwalt des beschuldigten Fahrgastes sagte unter anderem den „Badischen Neusten Nachrichten“, sein Mandant habe nichts getan und sei vielmehr von dem 26-Jährigen attackiert worden.
Das Amtsgericht hatte einen beantragten Haftbefehl wegen Körperverletzung nicht erlassen, weil es die Voraussetzungen dafür als nicht gegeben ansah.
Unter anderem stützte es sich bei der Entscheidung auch auf ein Überwachungsvideo der Bahn, das Zweifel am Ablauf des Geschehens geweckt habe.
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